Die AfD-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zur Verhinderung von Scheinkandidaturen bei Kommunalwahlen in die laufende Landtagssitzung ein. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Wählbarkeit von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern, Landräten oder Beigeordneten dahingehend einzuschränken, dass Wahlvorschlägen mit entsprechenden Bewerbern eine unwiderrufliche Freistellung vom Amtsverhältnis für die gesamte Amtszeit des zu wählenden Gemeinderats oder Kreistages beigefügt werden muss.
Dazu sagt Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion:
„Scheinkandidaturen sind Wählertäuschung. Dabei setzen Parteien gezielt auf die bei den Wählern in der Regel fehlende Kenntnis der Unvereinbarkeitsregeln des Thüringer Kommunalrechts. Sie täuschen eine ernsthafte Kandidatur eines populären Amtsträgers für ein Gemeinde-, Stadt- oder Kreistagsmandat vor, die in nahezu allen Fällen nicht beabsichtigt ist. Die zu seinen Gunsten erfolgte Stimmabgabe verhilft stattdessen eher unpopulären oder unbekannten Parteigängern zu einem Mandat.
Ein funktionierender Rechtsstaat lässt solche Täuschungen zur Zielerreichung nicht zu, erst recht, wenn es um die Legitimation der Machtübertragung vom Volk auf gewählte Vertreter geht. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion verhindert daher solche Scheinkandidaturen. Wir sind gespannt, ob sich die anderen Fraktionen für Transparenz oder für weitere Täuschung entscheiden.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion