Nach Kontrollen in mehreren Thüringer Betrieben geht der Zoll dem Verdacht auf Verstöße gegen das Mindestlohn-Gesetz nach. Wie das Hauptzollamt Erfurt mitteilte, gibt es in 25 Fällen Hinweise darauf, dass die Beschäftigten nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. Kontrolliert wurden 80 Unternehmen in Thüringen und Südwestsachsen.
Dazu sagt Thomas Rudy, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Die weit überwiegende Mehrzahl der Unternehmer wollen ihren Arbeitern und Angestellten einen angemessenen Lohn zahlen. Leider finden sich immer auch einige schwarze Schafe, die bewusst Lohndumping einsetzen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Wegen des Fehlverhaltens Einzelner darf jedoch kein falsches Bild der übrigen Unternehmerschaft gezeichnet werden.
Festgehalten werden müssen drei Fakten. Erstens: Das Mindestlohngesetz in seiner heutigen Form ist ein Bürokratiemonster. Die Dokumentationspflichten sind so gestrickt, dass es fast zwangsläufig zu Fehlern kommen muss. Hier braucht es dringend praxisnahe Regelungen. Zweitens: Wer sich unlauter Wettbewerbsvorteile verschafft, muss zeitnah, konsequent und schmerzhaft bestraft werden. Der Wettbewerb ist eine zentrale Triebkraft für unsere Wohlstandsentwicklung. Jeder Versuch, den Wettbewerb außer Kraft zu setzen, ist daher ein Angriff auf die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft selbst. Drittens: Die Wirtschafts- und Sozialpolitik der vergangenen 30 Jahren hat zu einer miserablen Lohnentwicklung geführt. Hier ist anzusetzen, um den Mindestlohn langfristig überflüssig zu machen. Es braucht eine Entwicklung hin zu Wohlstandslöhnen!“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion