Grundgesetzänderung beim Digitalpakt heißt: Die Länder erhalten 5,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln zur freien Verfügung.

Nach 41 Minuten war sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat gestern über die Grundgesetzänderung zur Realisierung des Digitalpaktes einig. Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Marcus Bühl, Mitberichterstatter des Einzelplanes Forschung und Bildung des Haushaltsausschusses: „Es ist beschämend, wie wenig alle anderen Fraktionen die haushalterischen Folgen des Kompromisses bedacht beziehungsweise diese ignoriert haben. Bei der Ausreichung der geplanten 5,5 Milliarden Euro besteht nunmehr keine konkrete Pflicht der Bundesländer zur Mitfinanzierung. Außerdem werden die Mittel des Bundes nicht zweckgebunden. Damit ist den Ländern freie Hand gegeben, über diese zusätzlichen Investitionsmittel zu verfügen.“

„Wohin dies bereits heute führt, zeigt der Freistaat Thüringen in Bezug auf die Kompensationszahlungen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau. Hatten die Altparteien noch im Haushaltsverfahren getönt, stärker auf eine Zweckbindung der Bundesmittel zu achten, war gestern im Vermittlungsausschuss davon keine Rede mehr. Lediglich ein Investitionsbericht sollen die Länder dem Bund vorlegen. Es ist kein Erfolg für den Föderalismus. Die Grenzen zwischen Bund und Ländern verwässern weiter. Im Ergebnis ist die zweckentbundene Ausreichung von Steuergeldern haushalterisch skandalös und wird die Unterschiede in der digitalen Ausstattung von Bildungseinrichtungen weiter vorantreiben.“

Quelle: afdkompakt.de