Erst vor Kurzem machten Schlagzeilen über die gescheiterte Abschiebung eines 23-jährigen, mehrfach vorbestraften Afghanen die Runde, der von den afghanischen Behörden am Zielort nicht aufgenommen wurde. Er sei anschließend mit einem gecharterten Businessjet nach Deutschland zurückgebracht wurden. Wie nun eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Brandner ergab, handelt es sich bei diesem Ereignis um keinen Einzelfall. So gibt die Bundesregierung zu, dass allein nach ihrer Kenntnis und zwischen dem 1.Januar 2017 und dem 30. November 2018 45 Rückführungen an der Weigerung des Zielstaates scheiterten, den eigenen Staatsbürger wieder aufzunehmen. Die Kosten, wohl in Millionenhöhe, Zahlen könnte die Bundesregierung nicht nennen, für diese gescheiterten Abschiebungen sowie für die weiteren Alimentierungen der Personen fallen bei den Ländern an.
Stephan Brandner, Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, macht deutlich, dass eine derartige Verweigerungshaltung des Zielstaates konsequent geahndet werden müsse. Es könne nicht sein, dass mehrfach vorbestrafte Kriminelle, wie im Fall des Afghanen, zurück nach Deutschland geschickt würden, weil das Heimatland sich einer Aufnahme verweigere und der deutsche Steuerzahler dafür aufkommen müsse. „Auch in solchen Fällen macht Deutschland sich lächerlich. Das Heimatland muss Konsequenzen spüren, wie die Einstellung oder Kürzung von Entwicklungshilfe. Das Eingeständnis der Bundesregierung, dass es im Falls des vorbestraften Afghanen bei weitem nicht das erste Mal war, dass ein eigentlich Abgeschobener vor Ort nicht aufgenommen wurde, ist ein Stück Transparenz, zu dem nur die AfD beiträgt. Und nachdem das Problem jetzt benannt und bekannt ist, muss gehandelt werden!“
Quelle: Stephan Brandner, MdB