Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer“ wurde in der Plenarsitzung des Monats September in der zweiten Beratung behandelt.

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes

Wie der Abgeordnete der CDU betonte, wolle auch seine Fraktion die Absenkung des Grundsteuersatzes auf 5 Prozent. Dazu brauche es aber nicht den Gesetzentwurf der AfD sondern ein Umdenken der rot-rot-grünen Landesregierung. Ebenso wie der nachfolgende Redner der SPD befürwortete er das Baukindergeld der Bundesregierung.

Der AfD-Abgeordnete Olaf Kießling betonte die Zielstellung seiner Fraktion, dass Familien in Thüringen ihre Heimat auf Dauer fänden und ihre Kinder nach Möglichkeit auch in den eigenen vier Wänden großziehen könnten. Thüringen bilde mit einer Eigentumsquote von 43,8 Prozent das Schlusslicht in Europa. Zu beachten sei auch, dass bei gebrauchten Wohnungen oder Häusern der Preis und damit die Steuer nicht nur auf Grund und Boden entfalle, sondern auch auf die Immobilie als solche, wodurch ältere Immobilien künstlich verteuert und damit unattraktiver würden.

Den Vorwurf, dass bei Umsetzung des Gesetzentwurfes der Landeshaushalt gefährdet sei, ließ Olaf Kießling nicht gelten: „Der Haushalt ist immer dann gefährdet, wenn Rot-Rot-Grün Ideologieprojekte in Millionenhöhe finanziert. Damit muss irgendwann Schluss sein, die Bürger dafür ständig weiter zu schröpfen“.

Ebenso sei es ein Scheinargument, dass die zehn Jahre Selbstnutzung, die im Gesetzentwurf vorgeschlagen wurden, um Spekulationen vorzubeugen, gar nicht überprüft werden könnten. Bereits bei der Steuerbegünstigung nach § 10 e des Einkommensteuergesetzes, beim Eigenheimzulagegesetz oder aktuell beim Baukindergeld müsse der Nachweis der Selbstnutzung anhand der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes erbracht werden.

Sowohl der Redner der Grünen als auch der Abgeordnete der Linken gingen in ihren Wortmeldungen auf ihrer Ansicht nach notwendige höhere Steuereinnahmen ein, damit der Landeshaushalt ein Stück mehr Liquidität besitze, um der Schuldenlast entgegenzuwirken bzw. um perspektivisch zu erwartende Einnahmeausfälle durch das Auslaufen des Solidarpakts, Absenken der EU-Mittel und den demografischen Wandel zu kompensieren.

Stefan Möller (AfD) erinnerte daran, dass die Erhöhung der Grunderwerbssteuer im Jahr 2015 durch Rot-Rot-Grün auch mit den gestiegenen Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge begründet wurde.

In der Begründung der Landesregierung zum Gesetzentwurf: „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer sagte Finanzministerin Heike Taubert in der Plenarsitzung vom 01.10.2015:

„Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Haushalt beinhaltet wichtige Schritte und Impulse, um Thüringens Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben. Dabei hat sich die Landesregierung ein Ziel gesetzt: Gutes Weiterführen, das heißt auch, weiter zu finanzieren. Stabilität und Beständigkeit sind unverzichtbare Werte und wichtige Grundlagen für die notwendige Entwicklung des Freistaats Thüringen. Vor diesem Hintergrund beschreitet dieser Haushalt bewusst einen Weg, der so einmalig ist. Dieser Haushalt stellt sich bewusst den zwei großen Herausforderungen.
Zum Ersten: Thüringen heißt Flüchtlinge willkommen und finanziert ihre Versorgung.
Zweitens: Für die Thüringerinnen und Thüringer und die Zukunft des Freistaats Thüringen setzt dieser Haushaltsentwurf bewusst weitere gestalterische Impulse.“

(Zitat: nachzulesen im Protokoll der 28. Sitzung vom 1.10.2015 auf Seite 2081)

Aufgrund der Gegenstimmen der Regierungsfraktionen und der CDU-Fraktion wurde sowohl die Überweisung des Antrages der AfD in den Haushalts- und Finanzausschuss als auch der Gesetzentwurf insgesamt abgelehnt.

Quelle: AfD-Landtagsfraktion