Möller: Sogenannter „Verfassungsschutz“ hat einen massiven Rechtsbruch begangen
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar über die AfD-Klage gegen die öffentliche Bezeichnung der Partei als „Verfassungsschutz-Prüffall“ erklärt der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Stefan Möller: „Zumindest wurde vom Gericht klar gemacht, dass der sogenannte ‚Verfassungsschutz‘ einen massiven Rechtsbruch begangen hat und der AfD entsprechend seinem politischen Auftrag Schaden zufügte. Dass die besonderen schutzwürdigen Interessen der [...]