Hoffmann: Kosmetische Änderungen am Klimaschutzgesetz sind kein Fortschritt für den Umweltschutz
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist das deutsche Klimaschutzgesetz zumindest in Teilen verfassungswidrig, weil ihm Maßgaben über eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes nach 2031 fehlen. Im Sinne der Kläger, die nach Ansicht des Verfassungsgerichts durch die gesetzlichen Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt würden, fordert das Bundesverfassungsgericht daher von der Bundesregierung eine Nachbesserung bis Ende des kommenden Jahres. [...]