Jens Cotta: 2G-Optionsregelung dient allein als Druckmittel zur Durchsetzung einer indirekten Impfpflicht
Ein heute nach der Kabinettssitzung vorgestellter Corona-Entwurf der Landesregierung sieht eine sogenannte 2G-Option für „die Durchführung von Veranstaltungen“ vor. Die 2G-Regelung würde demnach nicht nur den Betrieb von Diskotheken, Tanzklubs und sonstigen Tanzlustbarkeiten, sondern auch Ausstellungen, Messen sowie Spezial- und Jahrmärkte umfassen. Für Nicht-Geimpfte und nicht nachweislich Genesene soll der Zugang zu derartigen Veranstaltungen demnach [...]