Laudenbach: 2G ist diskriminierend und muss auch in Thüringen fallen
Bezugnehmend auf die rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern, wonach Bekleidungsgeschäfte genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" dienen und demnach nicht der 2G-Regel unterliegen, nimmt der Thüringer AfD-Abgeordnete, Dieter Laudenbach, wie folgt Stellung: „Nachdem Mitte Dezember das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt hat, folgt nun der Verwaltungsgerichtshof Bayern, [...]