Gotha, 7. August 2018. Auf Einladung des Betreibers wollte am heutigen Tag der AfD-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Gotha – Ilm-Kreis, Marcus Bühl, die Gemeinschaftsunterkunft in der Kindleber Straße 101 in Gotha besuchen.
Dem Bundestagsabgeordneten Marcus Bühl kommt nicht nur als Wahlkreisabgeordneten, sondern insbesondere auch als Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, eine gewisse Kontrollfunktion über vom Bund zur Verfügung gestellte Mittels zur Unterbringung von Flüchtlingen zu.
Laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) müssen die Länder unter anderem für Ernährung, Unterkunft, Heizung und Kleidung sorgen. Allerdings ist nur in einer allgemeinen Form auferlegt, eine „Grundversorgung“ für Asylbewerber zu gewährleisten. Der Bund stellt pauschal die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung, alles weitere regelt in Thüringen die Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung.
Marcus Bühl ist Berichterstatter der AfD-Bundestagsfraktion zum Haushaltsplan des Bundesinnenministeriums und seiner nachgeordneten Behörden, wie. z.B. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Marcus Bühl dazu: „Einer Überprüfung der Mittelverwendung kommt eine wichtige Funktion zu. Zudem gilt es die Praxistauglichkeit der von der Großen Koalition verabschiedeten Gesetze vor Ort zu beurteilen.“ Dies setzt allerdings voraus, dass man den Gesetz- und Mittelgeber auch seiner Kontrollfunktion nachkommen lässt.
Auf Grundlage des zwischen dem Landkreis Gotha und dem Betreiber geschlossenen Vertrages bedarf es für einen Besuch Dritter allerdings der Zustimmung durch den Landkreis Gotha. Genau diese Zustimmung verwehrt das Landratsamt, wie es telefonisch mitteilte. Vielmehr noch verweigert das Büro des Landrates Onno Eckert (SPD) auch auf Nachfrage jegliche sachliche Begründung, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihrer Kontrollfunktion nicht nachkommen dürfen. Die seitens eines Mitarbeiters vorgebrachte Schutzbehauptung, Abgeordneten aller Parteien würde dies gleichermaßen nicht gestattet, wird noch damit überboten, indem man sagt, „schließlich sei die Einrichtung ja kein Zoo“.
Offenbar ist nicht gewollt, dass sich Volksvertreter und die Öffentlichkeit ein Bild über die Situation in den Einrichtungen machen und genau nachschauen, was mit Bundesmitteln und somit dem Geld der deutschen Steuerzahler gemacht wird. Es wird auch zu hinterfragen sein, warum sich ein SPD-Landrat – als vermeintlich unbeteiligter Dritter – hier so schützend vor das Gespann aus Eigentümer und Immobilienverwaltung stellt, die beide von der Unterbringung von Flüchtlingen profitieren.
Quelle: Marcus Bühl, MdB