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Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

503, 2025

AfD-Fraktion auf der Thüringen Ausstellung

Kommen Sie mit uns ins Gespräch! Wir laden Sie herzlich ein, uns an unserem Stand auf der Thüringen Ausstellung zu besuchen und sich mit den Mitgliedern der AfD-Landtagsfraktion zu Themen, [...]

2702, 2025

Braga: „Himbeer-Koalition“ setzt Schikanierung der AfD fort

Zur anhaltenden Berichterstattung, die AfD-Fraktion blockiere wichtige Gremien im Thüringer Landtag und den Plänen der „Himbeer-Koalition“, Mitgliedern der AfD-Fraktion die Mitarbeit sowohl in der G10-Kommission als auch in der Parlamentarischen [...]

2402, 2025

Pressemitteilung KV Gera-Jena-SHK vom 24.02.2025

AfD: Fulminanter Wahlerfolg in allen Wahlkreisen Nach dem vorläufigen Endergebnis der gestrigen Bundestagswahl erzielt die AfD im gesamten Gebiet des AfD-Kreisverbandes Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis fulminante Ergebnisse. Bestes Kandidatenergebnis [...]

Kontakt

Veranstaltungen

Spenden

Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass die politischen Ziele unserer Partei besser umgesetzt werden können und unser Kreisverband weiter gestärkt wird. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Setzen Sie mit Ihrer Unterstützung für die AfD ein Zeichen gegen die Altparteien und für eine Politik der Vernunft.

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Kreisverband Jena-Gera-SHK

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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