Liebe Mitglieder, Förderer und Interessenten,
wie der Landesverband Thüringen gestern Nachmittag erfahren hat, wird die von ihm geplante und angemeldete 1. Mai-Demonstration in Erfurt untersagt. Hintergrund sind die von der Landesregierung erlassenen Corona-Regelungen, welche das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit außer Kraft setzen, soweit Versammlungen über 50 Teilnehmer haben. Der Landesverband plant jedoch unter dem Arbeitstitel „Den Ausnahmezustand beenden – Grundrechte wiederherstellen!“ eine Demonstration mit ca. 1000 Teilnehmern, die beispielsweise auf dem Domplatz stattfinden könnte.
Uns ist klar, dass die Stadtverwaltung mit der Versagung lediglich die Vorgaben der Landesregierung vollzieht. Akzeptieren werden wir dies jedoch nicht.
Es kann nicht sein, dass per Rechtsverordnung unter Umgehung des Parlaments grundlegende Verfassungsrechte außer Kraft gesetzt werden. Die hier betroffene Versammlungsfreiheit ist nur ein Beispiel von vielen. Ebenso betroffen sind z.B. grundrechtlich geschützte Positionen vieler Selbstständiger, insbesondere von Dienstleistern am Menschen. Diese Grundrechte sind faktisch in weiten Teilen durch Maßnahmen der rot-rot-grünen Landesregierung außer Vollzug gesetzt worden, die weder geeignet, noch erforderlich oder verhältnismäßig sind und damit auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht gerechtfertigt werden können.
So ist eine von der Landesregierung gerade noch als zulässig angesehene Demonstration mit 50 Teilnehmern und strengen weiteren Auflagen wie der Verpflichtung zur Eintragung aller Teilnehmer in eine Liste keine freie Versammlung im Sinne des Grundgesetzes oder der Thüringer Verfassung mehr, sondern vielmehr eine Unterwerfungserklärung gegenüber verfassungswidrigen Anmaßungen. Gerade die systematische Erfassung von oppositionellen Bürgern durch die Versammlungsbehörde, letztlich also durch die Exekutive, wäre als skandalöser Vorgang einzuordnen, der in einer wirklichen Demokratie undenkbar ist.
Bei allem Verständnis für den an uns von vielen Bürgern herangetragenen Wunsch, doch endlich Demonstrationen durchzuführen:
Eine derartige Demütigung aufgeklärter Bürger werden wir nicht mitmachen. Und andererseits werden wir natürlich auch nicht die Konfrontation mit den Polizisten suchen, die diesen verfassungswidrigen Umgang mit Grundrechten gegen die eigenen Bürger durchsetzen müssen. Diesen Irrweg überlassen wir den Linken.
Vielmehr wird der AfD- Landesverband Thüringen die Versagung der 1. Mai-Demonstration als Chance nutzen, die Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen gerichtlich festzustellen, auch wenn dies vermutlich ein längerer Weg wird. Wir hoffen, dass möglichst viele Selbstständige den gleichen Weg gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Höcke und Stefan Möller
Landessprecher