In einem Antrag an den Thüringer Landtag fordert die AfD-Fraktion, straffällig gewordene Asylbewerber in Einrichtungen außerhalb der Problemgebiete unterzubringen und gesetzlich bedingte Abschiebungshindernisse abzubauen. Sie reagiert damit auf alarmierende Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Danach lag der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2017 bei 4,1%, während der Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen im Falle von Körperverletzungen, Raubdelikten und Straftaten gegen das Leben jeweils 18,4%, 22% und 22,9% betrug.

Dazu sagt Jörg Henke, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Die AfD will den Schutz der Bevölkerung und friedlicher Asylbewerber vor gewaltbereiten Migranten erhöhen. Darum fordern wir die Landesregierung auf, straffällig gewordene und gewaltbereite Asylbewerber in gesonderten Einrichtungen außerhalb von Ortschaften unterzubringen und zu überwachen.

Außerdem soll sich die Regierung im Bundesrat für eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes einsetzen. Es ist sinnvoll, straffällig gewordene Asylbewerber schon bei einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem halben Jahr abzuschieben. Notwendig ist zudem die rasche Abschiebung ausländischer Straftäter, die aufgrund terroristischer Bestrebungen verurteilt worden sind. Zusätzlich soll das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden, dass das gesetzlich geregelte Bleibeinteresse eine seit fünf Jahren bestehende Straffreiheit von Ausländern voraussetzt.

Wir als AfD-Fraktion fordern von Asylbewerbern ein klares Bekenntnis zu unserer Rechtsordnung. Wer gegen unsere Rechtsordnung verstößt, verwirkt sein Gastrecht.“

Quelle: AfD-Landtagsfraktion