Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2809, 2019

Aus unserem Wahlprogramm: Feuerwehren stärken!

Der Staat hat für den Schutz von Leib, Leben und Eigentum seiner Bürger zu sorgen. Doch wäre er überfordert, wollte er alle Dienste selber leisten. Daher ist neben dem hauptamtlichen [...]

2709, 2019

Aus unserem Wahlprogramm: Wahlfreiheit für Eltern

Die Pflege und die Erziehung der Kinder sind gemäß Artikel 6 unseres Grundgesetzes das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Die Thüringer AfD lehnt eine Aushöhlung [...]

2609, 2019

Unsere Waldbesitzer unterstützen, Thüringer Wald retten!

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag bringt heute einen Antrag ein, der die Waldbesitzer und die Förster unterstützt und unseren Wald nachhaltig bewahrt. Dazu erklärte der Südthüringer Bundestagsabgeordnete Dr. Anton Friesen: [...]

2209, 2019

Klima-Hysterie der Altparteien hat nichts mit Umweltschutz zu tun

Waldsterben, saurer Regen, Vogelgrippe, Ozonloch: Regelmäßig orchestrieren Medien und Parteien öffentliche Erregungszustände durch angeblich drohende Öko-Apokalypsen. Das Ziel: Von innenpolitischem Versagen ablenken und sich als Retter der Erde inszenieren. Derzeit [...]

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Veranstaltungen

Spenden

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Kreisverband Jena-Gera-SHK

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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