Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

510, 2019

Möller: Kramers Amtsmissbrauch umfassend aufklären!

Das Thüringer Parlament wird sich auf Antrag der AfD kurz vor der Landtagswahl noch einmal außerplanmäßig mit dem Verfassungsschutz beschäftigen. Die Sondersitzung ist nach Auskunft des Landtages für Donnerstag, den [...]

310, 2019

Tag der Deutschen Einheit

Zum Tag der Deutschen Einheit erklärte der Südthüringer Bundestagsabgeordnete Dr. Anton Friesen: "Einheit in Freiheit - das Streben des gesamten deutschen Volkes wurde vor 29 Jahren endlich erfüllt. Die Mutbürger [...]

3009, 2019

Veranstaltungen zur Landtagswahl

Einen Überblick über unsere Veranstaltungen zur Landtagswahl finden Sie in unserem Veranstaltungskalender: https://afd-thueringen.de/veranstaltungen/kategorie/wahl/ Unsere Kreis- & Ortsverbände führen darüber hinaus eine Vielzahl von Infoständen, Bürgerabenden und weiteren Aktivitäten durch. Um [...]

2809, 2019

Aus unserem Wahlprogramm: Feuerwehren stärken!

Der Staat hat für den Schutz von Leib, Leben und Eigentum seiner Bürger zu sorgen. Doch wäre er überfordert, wollte er alle Dienste selber leisten. Daher ist neben dem hauptamtlichen [...]

Kontakt

Veranstaltungen

Spenden

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Kreisverband Jena-Gera-SHK

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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