Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1909, 2019

Aus unserem Wahlprogramm: Kostenfreie Meisterausbildung

Aus unserem Wahlprogramm: Das Studium ist unentgeltlich, die Meisterausbildung hingegen kostenpflichtig. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachzuvollziehen. Wir setzen uns daher für eine kostenfreie Ausbildung zum Handwerks- und Industriemeister mit Ausbildungsbefähigung [...]

1709, 2019

Das ZDF und ein Lehrstück

Höcke bricht Interview ab. Das ist die Schlagzeile der letzten 24 Stunden. Was steckt dahinter und wie funktioniert der Mediensumpf? Anlässlich der Fraktionssitzung der AfD im Deutschen Bundestag fragte mich [...]

1609, 2019

Rudy: Umweltministerin will Experten mundtot machen

Der erste Thüringer Beauftragte für Wolfsrisse hat beim Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) fristlos gekündigt. Als Grund nannte Uwe Müller unüberwindbare Probleme mit seinem Arbeitgeber. Müller sprach von [...]

1409, 2019

Wir wollten die Freiheit…

Als die Thüringer '89 auf die Straße gingen, war »Gender Mainstreaming« noch das ungelüftete Ressentiment radikalfeministischer US-Akademikerinnen. Besessen von den Geschlechtern konstruierten sie eine Theorie, um sie abzuschaffen. Niemand konnte [...]

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Veranstaltungen

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Spende, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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