Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1302, 2020

Höcke: Spaltung statt Einigung durch neuen Ostbeauftragten

Mit Befremden hat die AfD-Landtagfraktion die Äußerungen des designierten Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, zur Kenntnis genommen, wonach dessen politisches Hauptanliegen insbesondere die strikte Einhaltung des Unvereinbarkeitsbeschlusses der CDU zur [...]

1102, 2020

Die CDU-Vorsitzende ist in Thüringen angekommen

Der Rücktritt von Annegret Kramp-Karrenbauer zeigt die Spaltung der Union: Wer CDU wählt kann bald mit der SED 2.0 aufwachen. Der AfD-Landesvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern, Leif-Erik Holm, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, [...]

1002, 2020

Alexander Gauland: Rücktritt von Kramp-Karrenbauer ist zu begrüßen

Der Ehrenvorsitzende der Alternative für Deutschland, Dr. Alexander Gauland, kommentiert den angekündigten Rücktritt von Kramp-Karrenbauer wie folgt: „Der angekündigte Rücktritt Frau Kramp-Karrenbauers ist zu begrüßen. Ihre parteiinterne Politik der Ausgrenzung [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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