Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2102, 2020

Beatrix von Storch: Generalbundesanwalt muss nach Hanau zurücktreten

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt: „Der Generalbundesanwalt hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November von dem Verfolgungswahn und dem extremistischen Weltbild des Mordschützen [...]

1902, 2020

Höcke: Ramelow reicht CDU den politischen Schierlingsbecher

Zum Vorschlag von Bodo Ramelow, der ehemaligen CDU-Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht eine Übergangsregierung zu übertragen, äußert sich der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke wie folgt: „Bodo Ramelow scheint nunmehr zu versuchen, Aufmerksamkeit als [...]

1802, 2020

Stephan Brandner: Thüringer Rest-CDU wird zum Hofnarren von Ramelow

Am Montag schlug der ehemalige Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der CDU vor, die ehemalige CDU-Ministerpräsidentin Lieberknecht zur Übergangsregierungschefin Thüringens zu machen um im Anschluss Neuwahlen zu initiieren. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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