Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Klage des Freistaats Thüringen gegen die AfD-Fraktion (Az.: 3 K 3227/25) nach dem nun bekannt gewordenen Urteilstenor vollständig abgewiesen. Die Landesregierung wollte mehrere Aussagen aus dem Beitrag »Die ersten 100 Tage des Brombeer-Königs« in der Fraktionszeitschrift »Blauer Mut« gerichtlich untersagen lassen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen wegen der Erkrankung des zuständigen Richters bislang nicht vor.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu: »Der amtliche Zensurversuch der Landesregierung ist gescheitert. Statt sich der politischen Debatte zu stellen, wollten der Ministerpräsident und sein Staatskanzleiminister unliebsame Aussagen gerichtlich verbieten lassen. Die Zensurklage wurde vollständig abgewiesen, die Kosten trägt der Freistaat. Mario Voigt und Stefan Gruhner sollten diese Niederlage akzeptieren und die politischen Auseinandersetzungen künftig wieder mit Argumenten führen.«
Quelle: AfD-Landtagsfraktion