Dem Vorstand des Landesverbands Thüringen der Alternative für Deutschland wurde am 4. Oktober folgender Sachverhalt bekannt: Ein Mitglied der Partei soll am Rande einer Kundgebung in Gera am 3. Oktober 2023 Beobachter in einer Weise auf den 2019 ermordeten CDU-Politiker Walter Lübcke angesprochen haben. In einem sehr kurzen Videoausschnitt, der in sozialen Medien verbreitet wurde, wird dabei der Eindruck vermittelt, das Mitglied habe dies in drohender Absicht getan.

Der Landesvorstand hat unverzüglich eine Prüfung des Sachverhalts eingeleitet und das betroffene Mitglied dazu angehört. Das Mitglied nahm entsprechend Stellung und stellte klar, dass der Videoausschnitt nur einen kleinen Teil der entsprechenden Kommunikation wiedergibt. Seine Aussage sei im Zusammenhang mit einer Aufforderung erfolgt, keine Porträtaufnahmen der Teilnehmer der Kundgebung zum Zwecke einer späteren Veröffentlichung anzufertigen. Hintergrund war die Annahme des betreffenden Mitglieds, dass es sich bei den von ihm angesprochenen Personen um Angehörige der linksextremen Szene handelt, die in szenetypischer Praxis Fotos von Teilnehmern zur Anlage von Gegnerdateien/Gegnerlisten anfertigen. Lediglich als Beispiel, wie fatal derartige Verhaltensweisen für Betroffene ausgehen können, erwähnte er den Fall Walter Lübckes, um an das Verantwortungsbewusstsein der fotografierenden Szenemitglieder zu appellieren. Betroffenen Teilnehmern könnte ein ähnliches Schicksal wie dem ermordeten CDU-Politiker drohen.

Der Landesvorstand hat diese Stellungnahme des Mitglieds als glaubwürdig eingestuft. Dies geschah zum einen vor dem Hintergrund, dass das betroffene Mitglied bisher nie durch vermeintliche oder tatsächliche Drohungen oder Gewalttätigkeiten aufgefallen ist, sondern eher als zurückhaltend gilt. Zudem ist bei einer Einsichtnahme des veröffentlichten Videoabschnitts geradezu offensichtlich erkennbar, dass es sich nur um einen Teilausschnitt einer Kommunikation handelt, deren Rest geschnitten wurde. Auch die oft gemachte Erfahrung, dass Gegner der AfD zu sinnentstellenden Verzerrungen bzw. Verkürzungen in Bezug auf einen im Zusammenhang mit der AfD stehenden Sachverhalt neigen, spricht dafür. Konkrete Anhaltspunkte sind insofern neben der Art und Weise der Veröffentlichung des kurzen Videoausschnitt vor allem auch die einschlägig einzuordnenden Nutzer aus dem Spektrum des linksextremen Milieus, die den Videoausschnitt in dieser Weise veröffentlichten.

Unter Würdigung der vorliegenden Stellungnahmen und Erkenntnisse – auch hinsichtlich des sonstigen Verhaltens und Auftretens des betroffenen Mitglieds – beschloss der Vorstand daher, das Parteiordnungsverfahren einzustellen.