Nachdem das Verwaltungsgericht in Gera den Beschluss gefasst hat, die einstweilige Anordnung zur Durchführung der Sondersitzung des Kreistages Saale-Orla zum Thema „einrichtungsbezogene Impfpflicht“, abzulehnen, wird die AfD-Fraktion den Antrag zur Kreistagssitzung am Montag, dem 07. März erneut als dringliche Angelegenheit auf die Tagesordnung setzen lassen. Dabei wird sich zeigen, ob die sieben Bürgermeister samt den Landtagsabgeordneten des Saale-Orla-Kreises ein ernsthaftes Interesse an der Sicherstellung des Versorgungsauftrages im Bereich Gesund- und Soziales im Landkreis haben oder nicht.
Das Verwaltungsgericht begründete die Ablehnung der Sondersitzung damit, dass der Eilantrag unzulässig sei, weil der Antragsteller -Uwe Thrum- nicht berechtigt wäre, die Rechte des Quorums i.s.d. § 35 ThürKO im eigenen Namen geltend zu machen. Das Minderheitsrecht steht nicht dem Antragsteller, sondern der in § 35 ThürKO bezeichneten Minderheit zu. Die drei UBV-Mitglieder haben zwar den Antrag einer Sondersitzung zugestimmt, aber eine gemeinsame Klage vor dem Verwaltungsgericht abgelehnt.
Nachdem laut § 87 der Thüringer Kommunalordnung der Landkreis als „Eigene Aufgabe“ verpflichtet ist, alle erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu treffen, werden wir alles Notwendige tun, um die Versorgungssicherheit langfristig herzustellen. Das bedeutet, jede Hand im Gesundheits- und Sozialwesen, ob geimpft oder ungeimpft, wird dringend gebraucht. Keiner darf ausgegrenzt oder ausgeschlossen werden!