Wie üblich begann das Plenum mit der Aktuellen Stunde – dieses Mal mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Nein zur Gewalt an Frauen – Thüringen zeigt Gesicht“. Für die CDU erinnerte die Alterspräsidentin des Thüringer Landtages Elke Holzapfel an den heutigen Internationalen Tag der Gewalt gegen Frauen als Gedenktag, hob dessen aktuellen Bezug hervor und sprach viel von Lob und Dank an die helfenden Beratungsstellen, Sozialarbeiterinnen, Frauenhäuser und Netzwerke gegen häusliche Gewalt. Sie hatte so viel zum Thema zu sagen, so dass sie sich auch nicht von mehreren Erinnerungen durch den Landtagspräsidenten Christian Carius zum Ende ihrer Redezeit beirren ließ. Die AfD-Abgeordnete Corinna Herold sprach in ihrem Redebeitrag zum Thema davon, dass es Gewalt nicht nur in Syrien gibt, sondern auch vor unserer Haustür. Sie sprach auch die häufigen Übergriffe auf Frauen in den Flüchtlingslagern und verwahrte sich präventiv gegen den Vorwurf des Populismus und Rassismus, welcher alle trifft, die die Probleme beim Namen nennen. Es reiche eben nicht, eine Betroffenheitsfassade zu zeigen und die Situation schönzureden. Ausländische Frauen sind über die in Deutschland geltenden Gesetze aufzuklären, Gewalt ist überall zu verurteilen und die Täter sind zu benennen und zu bestrafen.

Das Thema der AfD-Fraktion lautete „Terror in Paris – sicherheitspolitische Auswirkungen auf Thüringen“. Wiebke Muhsal (AfD) stellte in ihrer Rede den Zusammenhang her zwischen dem schrecklichen Attentat von Paris am 13. November mit 130 Toten und der bedrohlichen Sicherheitslage, die auch in Deutschland und Thüringen besteht. Laut Aussage der Thüringer Landesregierung aus dem letzten Plenum gab es 2013 ca. 100 Islamisten in Thüringen, im Jahr 2014, d.h. vor der großen Migrationsbewegungen hingegen schon ca. 125. Für 2015 konnte oder wollte der Thüringer Innenminister nicht bestätigen, was alle erwarten – nämlich dass die Tendenz bei der Anzahl der islamistischer Gefährder der freilich demokratischen Grundordnung steil nach oben zeigt. Angesichts von ca. 300.000 unregistrierte Personen in Deutschland bezeichnete Frau Muhsal die Sicherheitslage als wenig beruhigend, aber nicht verwunderlich: Die Islamisten und Terroristen seien nicht so dumm, sich beim Innenminister Poppenhäger anzumelden. Muhsal kritisierte zudem, dass bekannte Salafisten den Zugang zu Erstaufnahmeheimen haben.

Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Fiedler vermisste in seinem Redebeitrag die Gedenkminute für die Opfer von Paris zu Beginn der Landtagssitzung. Er forderte aufrichtiges Mitgefühl die Hinterbliebenen und Verletzten des Anschlages. Dem GRÜNEN-Abgeordnete Dirk Adams war hingegen wichtig festzuhalten, dass man sich nicht radikalisieren und auseinandertreiben lassen werde. Den Ruf nach sicheren Grenzen bezeichnete er als inkompetent, ebenso brauche man weder Hysterie noch Angstmache. Während Adams es bei diesen üblichen Reflexen und Phrasen beließ, ging der Abgeordnete der LINKEN Steffen Dittes, noch weiter. Er gab zum Besten, dass die Sorge um die Menschen bei der AfD in den falschen Hände liege, denn es ginge in dieser Partei nicht um die Sicherheit der Menschen. Die AfD wolle nur provozieren und Flüchtlinge mitverantwortlich machen. Die konkreten Anknüpfungspunkte für seine trüben Gedanken behielt er allerdings für sich.

Die SPD-Fraktion hatte die Aktuelle Stunde zum Thema: „Rüdigsdorfer Schweiz für den Naturschutz dauerhaft sichern“ beantragt. Die Rüdigsdorfer Schweiz in der Nähe von Nordhausen ist das letzte zusammenhängende Gips-Karstgebiet in Thüringen. Kontrovers war dieses Thema absehbarerweise nicht. Alle Fraktionen waren sich darüber einig, dass hier der Schutz von Flora und Fauna einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Der AfD-Abgeordnete Olaf Kießling warf die Frage auf, ob in dieser Region der Naturschutz mit dem Gipsabbau in Einklang gebracht werden kann bzw. ob der Gipsabbau an diesem Standort wirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschäftigten den Landtag mit dem Thema „21. UN-Klimakonferenz – Chance für Thüringen“. Deren Abgeordnete Roberto Kobelt beschwor den von Menschen gemachten Klimawandel und bezeichnete die AfD-Abgeordneten als Klimaskeptiker. Stefan Möller von der AfD-Fraktion bezeichnete es als Aufgabe der Politiker, den Lebensraum der Menschen zu schützen, bezweifelte aber, dass den Verantwortlichen in Thüringen dabei die kommende Klimakonferenz helfen werde. Er verwies auf die mangelhafte wissenschaftliche Faktenlage zu vermeintlich Mensch gemachten Klimawandel, mit der andererseits Maßnahmen begründet werden, die ein erhebliches Schadenspotential für die freie Gesellschaft, die Wirtschaft sowie den Natur- und Umweltschutz in sich tragen. Möller widersprach auch dem CDU-Abgeordneten Gruhner, der die Energiewende als Exportschlager gepreist hatte. Er könne nur jedem ausländischen Politiker von einem Import der Energiewende abraten.

Nach Abschluss der Aktuellen Stunde stand das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landeswahlgesetzes auf der Tagesordnung. Konkret ging es in diesen Gesetzentwürfen der Landesregierung darum, das Wahlalter für das aktive Wahlrecht bei Kommunal- und Landtagswahlen von derzeit 18 auf 16 Jahren herabzusetzen. In einer kontroversen Debatte drehten sich die Argumente gegen diesen Gesetzentwurf auch um die Inkonsequenz , dass nur das Alter für das aktive Wahlrecht, nicht aber für das passive Wahlrecht abgesenkt wird. Der Verdacht, dass das rot-rot-grüne Regierungsbündnis zwar gern junge Wähler, aber keine junge Konkurrenz haben möchte, liegt auf der Hand. Zweifelhaft blieb ebenfalls, ob durch dieses Gesetz die sinkende Wahlbeteiligung angehoben werden kann. Stefan Brandner hielt den entsprechenden Redebeitrag für die AfD:

Als Oppositionspartei haben wir die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei den Landtagswahlen gemeinsam mit der CDU verhindern können, da hierfür aufgrund der erforderlichen Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit notwendig war und diese nicht erreicht wurde. Die Absenkung des Wahlalters für die Kommunalwahlen ist jedoch mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen angenommen worden. Wir hatten natürlich auch hier dagegen gestimmt.

Der zweite Tag des Plenums begann mit dem Schwerpunkt der Plenumswoche, der Regierungserklärung von Ministerpräsident Ramelow (Linke) zum Thüringen-Monitor 2015. Keine Belastungen, sondern Chancen solle man im Massenzustrom von Asylbewerbern sehen. Selbstredend erkennt die rot-rot-grüne Landesregierung überwiegend Vorteile in dem ungebremsten Flüchtlingszustrom. So würde durch die Integrationskosten zur Versorgung der Asylbewerber ein beachtliches Konjunkturprogramm in Gang kommen, mit dem viele Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Asylbewerberzustrom wäre ein Wirtschaftsmotor und eine willkommene Sonderkonjunktur – zumindest für Ramelows Freunde von der Sozialindustrie trifft das sicherlich uneingeschränkt zu.

Nicht vergessen hat Ramelow dabei, dass die Sozialwirtschaft wiederum vom Steuerzahler subventioniert werden muss – z.B. mit Milliardenbeträge, die allein für die Versorgung der Asylbewerber anfallen. Eng verbunden war seine positive „Konjunkturaussicht“ daher selbstverständlich mit dem Ruf nach mehr Geld vom Bund. An dieser Stelle hatte sich Ramelow schon längst ganz tief im grenzenlosen linken Umverteilungszauberwald verlaufen. Frei nach sozialistischem Vorbild forderte er von der Bundesregierung eine Sozialgarantie für alle bedürftigen Bürger. Man müsse sich auch darauf einstellen, dass es zu finanziellen Notlagen kommen könnte, die zur Aufnahme von neuen Krediten zwingt. Aber man habe sich das ja nicht ausgesucht.

Winterabschiebestopp und das thüringische Abschiebungsdefizit – wer erinnert sich noch, wer das zu verantworten hat? Für alle die, die diese Zusammenhänge nicht vergessen haben gab’s von Ramelow prophylaktisch noch einen Rundumschlag mit dem Lieblingsinstrument der rot-rot-grünen Landesregierung, der Nazikeule: „Die schwarze Null kann zum Problem werden, wenn sie braune Nullen stark macht“. Vielleicht haben wir den Satz auch nur falsch gedeutet und es war das finanzpolitische Konzept der rot rot-grüne Landesregierung, was Ramelow zum Ausdruck bringen wollte.

Mehrere Redner der Altparteien sprachen zum Thema und fanden jeweils eigene Schwerpunkte aus dem Thüringen-Monitor heraus, die ihnen besonders wichtig waren. Ziemlich verwirrend wurde es für Außenstehende, als Bürger, die von der „gelebten“ Demokratie enttäuscht waren, munter mit denen „vermischt“ wurden, die angeblich die Demokratie ablehnen. Susanne Hennig-Wellsow legte fest, dass wir die Herausforderung anzunehmen haben, denn wir haben keine Flüchtlingskrise, sondern ein Gesellschaftskrise.

Fast schon erwartungsgemäß verließ eine ganze Reihe Parlamentarier der Altparteien fluchtartig den Saal, als AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke ans Rednerpult trat. Auch Ministerpräsident Ramelow suchte sich ein Exilplätzchen am Rande. Oberflächlich betrachtet konnte man den Eindruck haben, dass er dort sein Ohr einem Mitstreiter leiht. Doch Mimik und Blick Ramelows verrieten, das seine Aufmerksamkeit durchaus den Ausführungen Höckes galt.

Höcke stellte klar, was keiner von den Altparteien hören wollte, nämlich dass die AfD keineswegs ausländerfeindlich ist, sondern lediglich inländerfreundlich sei. Er setzte sich außerdem mit der fragwürdigen Wissenschaftlichkeit Thüringen-Monitor auseinander und erläuterte, warum dieser tendenziös und mit klaren politischen Absichten erstellt wurde. Dabei wurde er auch von Stefan Brandner unterstützt.

Verweis zum Thüringen-Monitor (hier klicken)

In der Fragestunde fragte der AfD-Abgeordnete Jörg Henke die Landesregierung, wie viele Islamisten und Salafisten sich in den Asylbewerberheimen in Thüringen im humanitären Bereich betätigen und welche Erkenntnisse es dazu gibt. Aus der Antwort des Staatssekretärs Udo Götze war zu entnehmen, dass es vereinzelte Hinweise auf Personen gäbe, die sich ehrenamtlich betätigen, um bei Übersetzungen, Behördenangelegenheiten u.ä. unterstützen. Einzelfälle konnten aber angeblich nicht konkret benannt werden. Der Verfassungsschutz habe keine Hinweise auf extreme Erscheinungen. Außerdem wäre nach Angaben des Staatssekretärs im Jahr 2015 nur eine geringe Steigerung dieser Aktivitäten beobachtet. Ob man diese Informationen für bare Münze nehmen sollte hängt nicht zuletzt davon ab, für wie transparent man die Informationspolitik des SPD-geführten Innenministeriums nach dem Maulkorberlass für Polizisten noch hält und für wie hoch man das Aufklärungspotenzial des Verfassungsschutzes im islamistischen Milieu hält. Die AFD-Fraktion ist insoweit äußerst skeptisch. Nicht zuletzt die Besetzung des Amtes des Verfassungsschutzpräsidenten mit dem fachlich und persönlich völlig ungeeigneten ehemaligen Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer zeigt, dass die Organisation des Verfassungsschutzes in Thüringen unter Rot-Rot-Grün nicht nach Effizienzgesichtspunkten, sondern politischem Kalkül erfolgt.

Die Anfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner bezog sich auf Straftaten im Zusammenhang mit Kundgebungen aus dem September und Oktober. Die nachgefragten Daten wurde vom Staatssekretär aufgeführt, ebenso die Tatsache, dass im Zusammenhang mit § 21 des Versammlungsgesetzes keine Anzeigen aufgenommen wurden. Im Jahr 2015 habe es 10 Ermittlungsverfahren gegeben, wovon 7 inzwischen eingestellt wurden.

Die Frage der AfD-Abgeordneten Corinna Herold drehte sich um eine Medieninformation des Migrationsministers Lauinger. Dieser hatte im Vorfeld einer Demonstration der AfD gegen die Asylpolitik vor der Teilnahme gewarnt und den Organisatoren, also den Thüringer Landesverband der AfD, fremdenfeindliche Hetze und Rassismus vorgeworfen. Die Beispiele, die Lauinger nun zur Begründung nannte, offenbarten die fehlende Substanz der Vorwürfe. Denn was ist dagegen einzuwenden, dass eine Stadt in Deutschland „schön deutsch“ bleiben soll? Entgegen Lauingers Schlussfolgerung lässt dies durchaus trotzdem zu, dass sich hier auch ausländische Zuwanderer integrieren können. Der Vorwurf des Rassismus, den der Minister mit der Verwendung des Wortes „Kanak Sprak“ begründete, zeugt ebenfalls von der Unkenntnis des Ministers. „Kanak Sprak“ ist eine offizielle Bezeichnung für eine Umgangssprache unter Jugendlichen, die auf soziologische Untersuchungen zurückgeht. Und natürlich schaut Deutschland auf eine Geschichte zurück, die 1000 Jahre und länger andauerte und die Grundlage für eine bemerkenswerte und erfolgreiche historische Entwicklung bildet. Genauso selbstverständlich soll Deutschland eine lange Zukunft als souveräner Staat haben. Assoziationen, gewollt oder unbewusst, liegen oft in der Betrachtung des Assoziierenden. Oder mit anderen Worten: Wer überall (braune) Gespenster sieht, leidet möglicherweise an einer Art (politischer) Wahrnehmungsstörung.

Auf die Anfrage des AfD-Abgeordneten Olaf Kießling zur Beschlagnahme von Wohnungen für Flüchtlinge antwortete Migrationsminister Lauinger, dass in Thüringen derartige Gesetze weder angewandt noch geplant oder beabsichtigt seien. Allerdings ist diese Aussage Lauingers nach Überzeugung der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag eine politische Lüge im Parlament. Denn wie mittlerweile auch das Migrationsministeriums zugeben ließ, sind entsprechende rechtliche Prüfungen bereits erfolgt. Es liegt sogar bereits eine entsprechende Handlungsgrundlage in der Schublade.

Die Befassung mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof zeigte, dass im Landtag manchmal auch sehr trockene Themen zu debattieren sind. Dieser Gesetzentwurf, der die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung regelt, wurde einstimmig angenommen.

„Parlamentarier aller Fraktionen, vereinigt euch!“ Diesem Ruf folgten alle mit Ausnahme der AfD-Fraktion. Linke, SPD, Grüne und CDU legten dem Plenum einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vor. Da das Haus der Abgeordneten, in dem normalerweise die Abgeordneten des Landtages in Erfurt übernachten können, für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt wurde, soll dieser Gesetzentwurf die Kostenübernahme für Hotelübernachtungen und Mietkostenzuschüsse für Abgeordnete regeln. Stephan Brandner kritisierte den Gesetzesentwurf und die damit verbundene Aufblähung des entsprechenden Budgets als Selbstbedienung der Abgeordneten und bezeichnete den Antrag als „Altparteienallianz für volle Taschen und gegen die Interessen der Bürger“. Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion nahmen die anderen Fraktionen die Gesetzesänderung an.

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde das Thema „Schüler- und Auszubildendenticket zügig einführen – Jugendliche und Eltern entlasten“ behandelt. Der Antrag begründete sich darauf, dass Schüler und Auszubildende eine bessere Unterstützung erhalten sollen, um die Fahrten zu Schulen und Ausbildungsstätten meistern zu können. Dazu stellte die AfD einen Alternativantrag, dass bereits für das Berufsbildungsjahr 2016/2017 eine vergünstigte, thüringenweit einheitliche Schüler- und Auszubildendenfahrkarte eingeführt werden soll, und forderte im Gegensatz zum CDU-Antrag ein festes Datum. Stephan Brandner wies auf den Widerspruch hin, dass die Landtagsabgeordneten das Privileg der kostenfreien Bahnfahrten in Thüringen genießen, während die Schüler und Auszubildenden mit ihrem geringen Einkommen nicht kostenfrei Bahn und Bus nutzen dürfen. Mit der übergroßen Mehrheit der Altparteienfraktionen wurde der CDU-Antrag angenommen.

Ein weiterer Antrag der Regierungsfraktionen trug den Titel: „Suchtprävention stärken – Familien unterstützen!“ und beinhaltete die wirksame Bekämpfung den besonders gefährlichen Drogen wie Chrystal Meth, dessen Missbrauch auch in Thüringen rasant zunimmt – so weit, so richtig.

Corinna Herold von der AfD „zerlegte“ den Antrag in die verschiedenen Themen, die hier miteinander vermischt wurden. So ist die AfD zwar immer für eine Unterstützung der betroffenen Familien zu haben. Aber schon bei der Verbindung des Missbrauchs von Chrystal Meth mit der Freigabe von Cannabis als verkehrsfähiges und verschreibungspflichtiges Arzneimittel für die Schmerztherapie wird deutlich, dass in diesem Antrag einiges durcheinander gebracht wurde. Hochproblematisch stufte Herold die Forderung ein, dass „die geringe Menge zum Eigenverbrauch zu überprüfen“ sei. Wird das eine schrittweise Drogenlegalisierung durch die Hintertür?

Auf Antrag der AfD wurde der Antrag „Straßenausbaubeiträge in Thüringen: Für eine wirkungsvolle Entlastung der Bürger“ behandelt. Darin wurde die Landesregierung aufgefordert, über die Einnahmen zu berichten und schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zumindest die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abschafft. Genau das sagte die Landesregierung im Sofortbericht zu unserem Erstaunen zu. Trotzdem wurde der Antrag der AfD mit großer Mehrheit von CDU und Regierungsfraktionen abgelehnt – einfach weil er von der „falschen“ Fraktion gestellt wurde. So funktioniert Demokratie und Parlamentarismus nach Art der Altparteien. Man lehnt Anträge der AfD ab, auch wenn man von der Richtigkeit des Inhaltes überzeugt ist und übernimmt dann die AfD-Positionen. Nur einer scherte unfreiwillig aus. Der SPD-Abgeordnete Christoph Matschie entschuldigte sich nach der Abstimmung, dass er versehentlich die JA-Karte eingeworfen hat, obwohl er gegen den Antrag war. Diese „Verwechslung“ schien ihn auch sehr zu belustigen.

Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion lautete: „Grenzen sichern – Recht durchsetzen – illegale Einreisen verhindern“. Darin wurde die Landesregierung u. a. aufgefordert, sich auf Bundesebene gegen illegale Einreisen und für eine Sicherung der Grenzen einzusetzen. Stephan Brandner machte zur Begründung des Antrags auf den hunderttausendfachen vorsätzlichen Rechtsbruch aufmerksam. Demnach wurden von der Bundespolizei allein bis Ende August dieses Jahres 118.185 illegale Einreisen registriert, also 118.185 dokumentierte Straftaten in diesem Zeitraum. Im AfD-Antrag ging es also um die Einhaltung geltenden Rechtes – und um die Folgen der Politik der offenen Grenzen, die sich gerade auch am Beispiel der Anschläge von Paris zeigten.

Der Migrationsministers definierte in seiner Erwiderung die Aufenthaltsgestattung als Kern des Grundrechtes auf Asyl. Nach seiner Auffassung könne nach dem Grundgesetz jeder in Deutschland Asyl beantragen. Es war offensichtlich, dass der Minister nicht einmal die verfassungsrechtlichen Grundlagen beherrschte, denn Art. 16 a Grundgesetz besagt, dass Menschen, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, eben kein Recht haben, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen.

Mit „Die Würde von Schwerstkranken und Sterbenden achten – Hospiz- und Palliativversorgung in Thüringen ausbauen“ war ein weiterer Antrag der CDU überschrieben, der behandelt wurde. Kern des Antrages waren die Einrichtung eines weiteren (gefühlt einhundertsten) „Runden Tisches“ und die Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts. In ihrer Rede zum Antrag forderte die AfD-Abgeordnete Corinna Herold klare Aussagen der Landesregierung zu diesem wichtigen Thema, vor allem im Hinblick auf eine entsprechende Unterstützung für die Familien, die sich wegen des Drucks des Erwerbslebens oft nicht im gewünschten Umfang um Angehörige selber kümmern können. Die SPD-Abgeordnete Pelke verkehrte in ihrem Redebeitrag dieser Aussage Herold ins Gegenteil und unterstellte Herold die Behauptung, Familien würden es sich leicht machen, ihre schwerstkranken Mitglieder in Einrichtungen wie Hospize und Krankenhäuser abzugeben. Mit solchen infamen Unterstellungen arbeiten Politiker der so genannten „demokratischen (Alt-)Parteien“, wenn sie inhaltlich keine politischen Angriffspunkte gegen den AfD-Beitrag haben. Ziel dieser höchst unfairen Vorgehensweise ist vermutlich ausschließlich die Diskreditierung der AfD-Abgeordneten oder die Provokation.

Die CDU-Fraktion stellte einen weiteren Antrag mit dem Titel „Belastungen für die Sozialsysteme reduzieren: Flüchtlinge mit Bleibeperspektive in den Thüringer Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren“. Der zum Tagesordnungspunkt gehörende Alternativantrag der AfD forderte die strikte Trennung der qualifizierten Zuwanderung von Asyl- und Flüchtlingsschutz. Den Vertretern der Landesregierung schien dieses Thema so wichtig zu sein, dass kein Regierungsmitglied zum Beginn der Debatte zu diesem Antrag anwesend war. Immerhin konnte die Sitzung nach kurzer Unterbrechung durch die schnell herbeigeführte Anwesenheit der Finanzministerin Taubert umgehend fortgesetzt werden.

Der CDU-Abgeordnete Mario Voigt führte aus, dass es mit der Registrierung und Versorgung der Asylbewerber nicht getan ist, sondern dass konkrete Maßnahmen zur Integration erfolgen müssten. Laut Agentur für Arbeit verfügen über 80 % der Ankömmlinge nicht über eine Ausbildung, ebenfalls ist nur bei einem geringen Teil eine Schulbildung vorhanden. Fehlende Deutschkenntnisse verschärfen das Problem. Der Antrag der CDU enthielt unter anderem Forderungen wie die Abschaffung der Vorrangprüfung, die Aussetzung des Mindestlohnes für 6 Monate und die Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Langzeitarbeitslosen.

Für die AfD-Fraktion meldete sich der Fraktionsvorsitzende Björn Höcke zu Wort. Er wies darauf hin, dass die inflationäre Verwendung des Wortes Flüchtlinge nicht korrekt ist; es sich vielmehr um Einwanderungswillige handelt. Er verdeutlichte, dass das Asylrecht in seiner Grundkonzeption ein Gastrecht auf Zeit ist. Höcke wies zudem in Bezug auf die Forderung nach einer Aussetzung des Mindestlohns und Abschaffung der Vorrangprüfung auf die Gefahr eines Verdrängungswettbewerbs und Konkurrenzkampfs im Niedriglohnbereich hin. In Richtung der CDU-Fraktion forderte er die Beendigung des „asylpolitischen Amoklaufs“ von Angela Merkel.

Ganz einfach machte es sich Frau Leukefeld (Linke) mit dem Alternativantrag der AfD, den sie „wegen Verlogenheit ablehnte“. Keine inhaltliche Debatte, kein sachliches Argument – einfach „Verlogenheit“ des politischen Kontrahenten, basta!

Mit der Feststellung der Beendigung der Tätigkeit des Wahlprüfungsausschusses wurde dieses Plenum beendet.

Birgit Noll/Stefan Möller

Quelle: http://th-blog.de/bericht-aus-dem-thueringer-landtag-vom-25-bis-27-11-2015/