Gebührenerstattung bei Kita-Schließungen: Rot-Rot-Grün stiftet Verwirrung! Heute befasst sich der Thüringer Landtag noch einmal mit der Erstattung der Elternbeiträge für Kitas und Horte, die coronabedingt geschlossen blieben. Auch die AfD-Fraktion hatte dazu einen Entschließungsantrag eingebracht [1]. Wir begrüßen die Übernahme wesentlicher Punkte aus diesem Antrag, auch wenn einige Konstruktionsfehler bei entscheidenden Punkten verblieben sind. Diese gilt es zu beheben.

„Äußerst unpraktikabel finde ich, dass es nur einen Anspruch auf Gebührenerstattung gibt, wenn die Einrichtung an mehr als 15 Kalendertagen im Monat geschlossen war“, erklärt hierzu Uwe Thrum, der für die AfD-Fraktion im Bildungsausschuss sitzt. „Auch haben wir bereits Anfang Februar darauf hingewiesen, dass es nicht nur bei landesweiten, sondern auch bei regionalen Schließungen einzelner Einrichtungen durch die Gesundheitsämter eine Erstattung geben muss.“

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[1] Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Familien in der Corona-Krise entlasten – für Planungssicherheit sorgen“: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/79673/thueringer_gesetz_zur_erstattung_der_mindereinnahmen_waehrend_der_schliessung_der_schulen_und_kindertagesstaetten_nach_dem_infektionsschutzgesetz_vora.pdf?fbclid=IwAR0bAdW7bU-1Z5zsnkEXG6056oF9X4YcykGLW-VdjomgbX-vJBbIPbKmqVs