Die gestrige Sitzung des Justizausschusses im Thüringer Landtag bot für die Opposition erstaunliche Erkenntnisse. Inhaltlich ging es vor allem um das Corona-Maßnahmenpaket der rot-rot-grünen Koalition und hierbei insbesondere um die eingeplanten 13,35 Millionen Euro für „Zuweisungen an Kommunen zur Verbesserung der Unterbringungssituation von Geflüchteten für Präventionsmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Coronavirus“.

In der Ausschusssitzung wurde klar, wie dieser Betrag errechnet worden ist: Es gehe vor allem um die in den Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Asylbewerber, wobei man von 8900 Betroffenen ausgeht, für die man für zehn Monate einen Mehraufwand von 150 Euro pro Person und Monat kalkuliert. Mit Blick auf die im Januar dieses Jahres gemeldete Zahl von lediglich etwa 5400 dort untergebrachten Personen wurde auf Nachfrage schlicht darauf verwiesen, dass es sich um Schätzungen und Prognosen handelt. Die 13,35 Millionen Euro sollen verwendet werden, um den Infektionsschutz je nach Bedarf durch Einzelunterbringung, intensivere soziale Beratung und Reinigungsdienstleistungen sowie gegebenenfalls auch Bewachung zu verbessern. Die Kommunen hätten entsprechend Bedarf angemeldet. Auf Nachfrage, ob dieser Bedarf den Ausschussmitgliedern als Kalkulationsgrundlage übermittelt werden könnte, wurde sinngemäß eingewandt, dass derart konkrete Anforderung schriftlich nicht vorlägen.

Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, vermutet einen direkten Zusammenhang zwischen Widersprüchen bei der Kalkulation des Budgets und den beständig vorgetragenen Forderungen des Justizministers Adams, Migranten aus den griechischen Aufnahmelagern in Thüringen aufzunehmen:

„Dass die rot-rot-grüne Koalition den Aufwand für die Unterbringung von Flüchtlingen trotz des eingeplanten 13-Millionen-Euro-Budgets nicht konkretisieren kann oder will, lässt den Schluss zu, dass der Infektionsschutz als Begründung nur vorgeschoben ist. Dies gilt umso mehr, als im Ausschuss nicht einmal die Frage beantwortet werden konnte, ob und gegebenenfalls wie viele Corona-Infektionen es bei dem betroffenen Personenkreis in den vergangenen Wochen gegeben hat. Wir befürchten, dass sich die rot-rot-grüne Koalition mit dem Budget klammheimlich unter dem Deckmantel des Corona-Infektionsschutzes den finanziellen Spielraum verschaffen möchte, um die von Justizminister Adams Woche für Woche geforderte Aufnahme von Migranten aus griechischen Aufnahmelagern zu finanzieren.

Vor diesem Hintergrund fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, bis zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs im Haushalts- und Finanzausschuss am kommenden Donnerstag, 4. Juni 2020, eine seriöse und nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage mit konkreten Verwendungsangaben zur Verfügung zu stellen oder die finanziellen Mittel stattdessen für die Beseitigung der Folgen des Corona-Lockdowns für die Thüringer und ihre Wirtschaft einzusetzen.“

Quelle: AfD-Landtagsfraktion