„Die Irritationen der Fraktionen von Linke, SPD und Grünen zur Verjährung der Rückforderung von Funktionszulagen sind vermutlich auf fehlende Rechtskenntnisse zurückzuführen. Dass die Zahlungen solcher Zulagen unzulässig sind, steht seit den entsprechenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs fest. Spätestens damit begann die kurze Verjährungsfrist zu laufen. Dies wiederum hat zur Folge, dass für einen Großteil der geleisteten rechtswidrigen Zulagen eine Durchsetzung der Rückforderung an der Verjährung scheitern würde“, erklärt Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
„Die Schuld hierfür trägt allerdings nicht der Landesrechnungshof. Dieser ist zwar für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung zuständig, aber nicht für die Rückforderung unzulässiger Leistungen“, so Möller. „Im Übrigen steht die Verjährung einer freiwilligen Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Funktionszulagen nichts im Wege. Gerade die CDU schwingt sich in der Regel zum Gralshüter der ordnungsgemäßen Haushaltsführung auf. Es täte ihrer politischen Glaubwürdigkeit gut, wenn sie dementsprechend die Gelder zurückzahlt und sich nicht hinter juristischen Argumenten versteckt.“
Weiterhin erneuerte Möller zur Vermeidung weiterer Nachteile für den Steuerzahler die Forderung der AfD-Fraktion nach einer schnellstmöglichen Rückforderung der Zulagen, soweit diese noch nicht verjährt sind.
Quelle: AfD-Fraktion