Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat eine aktuelle Stunde zu den Vorkommnissen an der Universität Erfurt am Freitag, den 23. Januar 2015, beantragt. An diesem Abend wurde unter Mitwirkung von Parteien und gewählten Politikern das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreit mit Füßen getreten. Statt in einer öffentlichen Diskussion kontroverse Argumente auszutauschen, wurde hier nur darauf angelegt, die Veranstaltung aufzulösen, was dann auch unter Polizeischutz geschah. Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind ein hohes Gut in unserer Gesellschaft, sie sind der Grundpfeiler unserer Demokratie und müssen durch unsere Exekutiv- und Legislativorgane verteidigt werden.
§21 Versammlungsgesetz: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle der AfD-Fraktion jederzeit gerne zur Verfügung.