In seiner 244. Sitzung am 30. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag zum Zusatzpunkt 12 zur Tagesordnung den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) zur Drucksache 18/12356 in geänderter Fassung nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (Drucksache 18/13013) angenommen (Stenografischer Bericht 18/244, Seiten 25115 ff.). Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat in TOP 103 zum Beratungsvorgang 536/17 beschlossen, den Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht anzurufen.

Dazu sagt Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Nach Überzeugung der AfD-Fraktion ist dieses Zensurgesetz von Heiko Maas formell nicht wirksam zustande gekommen, da das Plenum zum Zeitpunkt der Abstimmung aufgrund der mangelhaften Besetzung nicht beschlussfähig war. Der aktuelle Bundestag degradiert sich mit einem solchen Vorgehen leider selbst. Es ist eine Schande für die im Bundestag vertretenen Parteien, dass von deren Fraktionen trotz des offenkundigen Rechtsbruchs keine Rüge der formellen Unwirksamkeit erhoben wurde. Schon deshalb muss der Bundespräsident hier tätig werden und seiner Prüfungspflicht gemäß Artikel 82 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes nachkommen.

Zudem stellt das Gesetz einen schweren Verstoß gegen Grundsätze unseres Verfassungsstaates dar. Seine Ziele liegen darin, De-facto-Zensurmaßnahmen durch wirtschaftlichen Druck an Diensteanbieter im Internet zu delegieren und damit den staatlichen Ursprung dieser Zensurmaßnahmen zu verschleiern. Ein solches Gesetz erinnert an die Politiker autoritärer Staaten, mit der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist es aber unvereinbar.

Aus diesem Grund wenden sich Björn Höcke und ich in einem Brief an den Bundespräsidenten. Er kann und muss dieses verfassungswidrige Gesetz stoppen.“

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Quelle: AfD-Fraktion