Migrationsminister Dieter Lauinger hat gestern einen sogenannten „Bleiberechtserlass“ unterzeichnet. Damit sollen Opfer rechtsextremistischer Gewalt vor einer Abschiebung geschützt werden.

Dazu sagt Stefan Möller, migrations- und justizpolitischer AfD-Fraktionssprecher:

„Wie bereits beim Winterabschiebestopp 2015 sabotiert die rot-rot-grüne Landesregierung mit dem ‚Bleiberechtserlass‘ für vermeintliche oder tatsächliche Opfer ‚rechter und rassistischer‘ Gewalt vorsätzlich das Aufenthaltsgesetz des Bundes. Dieses sieht zwar ein befristetes Bleiberecht für ausländische Opfer von Straftaten vor, wenn Staatsanwälte oder Richter dies zur Aufklärung einer Straftat für erforderlich halten. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass es gerade keinen dringenden humanitären Grund für ein Bleiberecht gibt, bloß weil jemand tatsächlich oder vermeintlich Opfer einer Straftat geworden ist. Die Maßnahme des Justizministers ist daher eindeutig rechtswidrig und zielt ausschließlich auf die Umsetzung der Einwanderungsideologie der rot-rot-grünen Koalition ab.

Nichts anderes ist von einer Landesregierung zu erwarten, die allein im letzten Jahr 423 ausreisepflichtige Ausländern zu ‚Härtefällen‘ erklärt hat, um sie nicht, wie es das Gesetz verlangt, abschieben zu müssen. Insofern ist es nur ein besonders kurioses Detail eines ausgefeilten Rechtsbruchkonzepts, dass ausgerechnet Dieter Lauinger mit dem ‚Bleiberechtserlass‘ und der Anerkennung sogenannter ‚Härtefälle‘ Rechtspflege und Abschiebepraxis in Thüringen persönlich federführend sabotiert, obwohl er als Justizminister für das Gegenteil zuständig wäre.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wird nun prüfen, inwiefern der ‚Bleiberechtserlass‘ rechtlich angreifbar ist. Allerdings ist davon auszugehen, dass das grüne Justizministerium hierbei eine verfassungsrechtliche Rechtsschutzlücke ausnutzt, die das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Winterabschiebestopp 2015 leider eröffnet hat.“

Quelle: AfD-Landtagsfraktion