Zu den Berichten über mögliche Wahlanfechtungen im Nachgang der Kommunalwahlen in Thüringen am vergangenen Sonntag sagt Stefan Möller, Landessprecher der AfD Thüringen„Der Landesverband Thüringer der Alternative für Deutschland teilt die Bedenken der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag über die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Absenkung des Mindestwahlalters von 18 auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen. Deshalb ist es geradezu folgerichtig, dass die Landespartei eine Anfechtung der Wahlen vom vergangenen Sonntag vorbereitet, während die Landtagsfraktion im Wege eines Normenkontrollverfahrens diese Absenkung vom Thüringer Verfassungsgerichtshof überprüfen lässt.

Zu beachten sind jedoch die Voraussetzung der Anfechtungsbefugnis sowie des objektiven Klarstellungsinteresses. Demnach ist eine von der AfD Thüringen organisatorisch begleitete Anfechtung von Wahlen nur dort möglich und angebracht, wo wir mit eigenen Kandidaten angetreten sind und die Ergebnisse derart waren, dass unsere Kandidaten nur knapp einen Einzug in die Stichwahl verpasst haben.

Der Landesvorstand der AfD Thüringen ist deshalb mit unseren Parteifreunden im Altenburger Land sowie im Landkreis Sonneberg in Kontakt und unterstützt dort entsprechende Anfechtungen durch die zuständigen Gremien unserer Partei vor. In der Landratswahl im Altenburger Land verpasste der AfD-Kandidat Andreas Sickmüller den Einzug in die Stichwahl um lediglich 217 Stimmen. Im Landkreis Sonneberg verpasste der AfD-Kandidat Robert Sesselmann den Einzug in die Stichwahl um 626 Stimmen.“

Quelle: AfD-Thüringen