Das Thema: „Die Aushöhlung des Rechtsstaats stoppen – keine Privilegien für die Etablierung rechtsfreier Räume in den Kirchen“ war ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion im Landtagsplenum.

http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/66178/die-aush%C3%B6hlung-des-rechtsstaats-stoppen-keine-privilegien-f%C3%BCr-die-etablierung-rechtsfreier-r%C3%A4ume-in-den-kirchen.pdf

In seiner Antragsbegründung verwies der AfD-Abgeordnete Stefan Möller darauf, dass es völlig legitim sei, im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen auf den Schutz des Seelsorgegeheimnisses zu drängen. Dagegen sei es keine rechtsstaatliche Praxis, wenn bestimmte Institutionen wie die Kirche aufgrund einer besonderen Nähe zu anderen Institutionen oder deren Vertretern Sonderrechte eingeräumt bekämen. Die Forderungen hochrangiger Vertreter der Evangelischen Kirche nach einer Vereinbarung, welche kirchlichen Räume vom Staat grundsätzlich nicht durchsucht werden dürften, seien inakzeptabel und zeugten von einer ziemlichen Dreistigkeit. Er hoffe, „dass die Landesregierung in dieser Sache im Interesse des Rechtsstaats den Vorrang des Gesetzes achtet und die Forderungen nach rechtsfreien Räumen … zurückweist“, so Stefan Möller weiter.

Oskar Helmerich (SPD) vermutete in dem Antrag der AfD-Fraktion einen Generalangriff gegen die Kirchen. Die Berufsgruppen der Pfarrer und Dekane seien Berufsgruppen, die in einem Ermittlungs- und Strafverfahren auch dem Strafrecht unterworfen wären, hätten allerdings Verschwiegenheitsrechte, die zu respektieren seien.

Sabine Berninger (Linke) warf der AfD-Fraktion vor, das Kirchenasyl diskreditieren zu wollen und „die Kirche als mit dem sogenannten Linksextremismus verstrickt in Verruf zu bringen“. Die vorherige Information eines Vertreters der Kirchenverwaltung solle dazu dienen, dass jemand den Ermittelnden auf die Finger schaue, um den Schutz des Seelsorgegeheimnisses zu gewährleisten.

Corinna Herold (AfD) begründete das Berichtsersuchen ihrer Fraktion an die Landesregierung und forderte gleichzeitig die Beendigung derartiger bilateraler Vereinbarungen, falls diese vorhanden sein sollten, weil damit eine nicht zu rechtfertigende Sonderbehandlung von Glaubensgemeinschaften vorliegen würde. Die Aushöhlung des Rechtsstaats durch de facto rechtsfreie Räume müsse unterbunden werden.

Astrid Rothe-Beinlich (Grüne) warf der AfD Verächtlichmachung der Religion vor und meinte, es komme der Verhöhnung des Rechtsstaats gleich, wenn AfD-Abgeordnete vor dessen Aushöhlung warnten.

Nach Aussage des CDU-Abgeordneten Christian Herrgott gäbe es eine informelle Vereinbarung über eine Information bei Durchsuchungen zu einem Zeitpunkt, an dem eine Strafvereitelung nicht mehr möglich sei. Diese diene der Teilnahme kirchlicher Vorgesetzter, um das Seelsorgegeheimnis zu wahren. Er ging auf die Arbeit der Härtefallkommission in Thüringen ein, die Ablehnungen von Asylanträgen intensiv prüfe, weshalb Kirchenasyl im Freistaat ein nicht zu tolerierender Rechtsbruch sei.

Staatssekretär Sebastian von Ammon berichtete im Namen der Landesregierung, dass im Jahr 2012 eine Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands und dem damaligen Justizminister getroffen wurde, wonach die Ankündigung von Ermittlungsmaßnahmen frühzeitig, jedoch nicht vor deren Beginn erfolgen solle. Unterstellungen über rechtswidrige Privilegierungen trete er vehement entgegen, so der Staatssekretär.

In der abschließenden Abstimmung erhielt der Antrag nur die Stimmen aus der AfD-Fraktion.

Birgit Noll