Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung, Gesetzentwurf der Landesregierung“ war einer der Schwerpunkte des Landtagsplenums im Dezember. Kernpunkt dieses Gesetzentwurfes war die Beitragsfreistellung der Eltern von den Kita-Gebühren im letzten Jahr vor dem Schulbesuch sowie die Steigerung der Betreuungsqualität in den Kitas durch eine schrittweise Verbesserung der Betreuungsschlüssel.
Demgegenüber schlug die AfD die Einführung eines Familiengeldes vor, das den Eltern eine echte Wahlfreiheit für die Betreuung der Kleinkinder eröffne und damit ein wirklich erstrebenswertes, familienfreundliches Ziel sei.
Torsten Wolf (Linke) beschrieb die durch das geplante neue Kita-Gesetz angestrebte finanzielle Entlastung der Eltern, entscheidende Verbesserungen in der Betreuung der Kleinkinder, mehr Mitsprache und Beteiligung der Eltern und Kinder sowie größere Gerechtigkeit und Klarheit bei der Kita-Finanzierung. Dafür werde Rot-Rot-Grün 100 Millionen Euro mehr für die frühkindliche Bildung einsetzen.
Auch Astrid Rothe-Beinlich (Grüne) lobte die Landesregierung für diesen Gesetzentwurf, dessen Umsetzung die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung in Thüringen weiter verbessere. Die bisher gebührenzahlenden Eltern der Kinder würden im Jahr vor der Einschulung um durchschnittlich 1.400 Euro entlastet.
Marion Rosin (CDU) befürchtete, dass Beitragserhöhungen für die Eltern für die nicht beitragsfrei gestellten Jahre nicht unwahrscheinlich seien. Für die CDU stehe die Verbesserung der Betreuungsqualität anstelle von öffentlichkeitswirksamen Reden über die Beitragsfreiheit im Vordergrund. Das Gesetz beinhalte auch weiterhin die Benachteiligung der Tagesmütter.
Wiebke Muhsal (AfD) wies auf die Mängel des neuen Gesetzentwurfes hin, zum Beispiel auf die Möglichkeit der Kommunen, Beiträge für die anderen Kita-Jahre oder auf die immensen Investitionskosten, wenn alle Kitas und nicht nur die momentan vorhandenen als inklusive Einrichtungen ausgebaut werden müssten. Sie forderte eine komplette Beitragsfreistellung für die Kita-Zeit bzw. noch besser das von der AfD vorgeschlagene Familiengeld, das eine wirkliche Wahlfreiheit für die Eltern gewährleiste. So könnten beispielsweise auch die Großeltern in die Betreuung der Kleinkinder einbezogen bzw. die Betreuung während einer Schichtarbeit abgesichert werden. Weiterhin rechnete Wiebke Muhsal vor, dass der Betreuungsschlüssel in den Kitas deutlich weniger verbessert würde als durch Rot-Rot-Grün beschrieben und veröffentlicht.
Wie andere Redner auch lobte Birgit Pelke (SPD), dass aufgrund des Gesetzentwurfes „heute ein guter Tag für die frühkindliche Bildung und die Familienpolitik in Thüringen“ sei. Sie erklärte außerdem, dass das Gesetz komplett von der Landesregierung ausfinanziert sei und die Kommunen das Geld für dieses Jahr „eins zu eins“ zur Verfügung gestellt bekämen.
Gudrun Holbe (CDU) kritisierte vor allem die praktische Umsetzung des Gesetzes für kleine Betreuungseinrichtungen, ganz besonders im Hinblick auf die geforderten Umbaumaßnahmen für Kinder mit Behinderungen. Sie hob die optimale Betreuung in integrativen Kindergärten hervor.
Auf die Frage von Wiebke Muhsal nach der Gewährleistung der Kinderbetreuung während Schichtarbeitszeiten antwortete Bildungsminister Helmut Holter (Linke), dass bei entsprechenden Erfordernissen über Betriebskindergärten bzw. eine 24-Stunden-Kita gesprochen werden müsse.
Die neben der Beitragsfreistellung für das letzte Kita-Jahr von der Landesregierung angestrebte Erhöhung der Betreuungsquote von derzeit schon 95 bis 97 % der Vorschulkinder in Thüringen bleibt nach Muhsal fragwürdig.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung erhielt in der Abstimmung die Mehrheit, der Alternativantrag der AfD bekam nur die Stimmen aus der eigenen Fraktion und wurde damit abgelehnt.
Birgit Noll/ Dr. Michael Henkel