Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde am 23. November 2017 eine Sondersitzung des Thüringer Landtags zum Thema: „‚Lauinger-Affären‘ endlich ein Ende setzen – Justizminister entlassen“ durchgeführt. Der Antrag zielte darauf ab, dass der Landtag den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) zur Entlassung des Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Dieter Lauinger (Grüne), auffordere. Die CDU begründete ihren Antrag mit schwerwiegenden Versäumnissen des Ministers in seiner Zuständigkeit für das Justizressort sowie mit mangelnder Kompetenz für das Amt sowie mit dem mutmaßlichen Einwirken Lauingers auf die Nichteinhaltung der Thüringer Schulordnung aus privatem Interesse.

In ihrem dazu gestellten Alternativantrag: „Verantwortungslosem Regieren endlich ein Ende setzen – Möglichkeit des Regierungsrücktritts nach Artikel 75 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen nutzen“ ging die AfD-Fraktion über das Verlangen der CDU hinaus und forderte den Rücktritt der Landesregierung. Die AfD sah Zweifel an der von einem Regierungsamt geforderten Kompetenz in der Amtsführung der gesamten rot-rot-grünen Landesregierung. Deren Arbeit sei gekennzeichnet durch wiederholte Missachtung der Erfordernisse und Verfahren des Rechtsstaates, durch überstürzte Inangriffnahme dilettantisch vorbereiteter Projekte und durch ideologisch motivierte Zielsetzungen, die mehr das Wohl der eigenen politischen Klientel als dasjenige des Volkes, die gewissenhafte Pflichterfüllung und die Gerechtigkeit gegen jedermann im Blick hätten.

Der AfD-Abgeordnete Jörg Henke legte in der Antragsbegründung dar, dass die Liste der unverantwortlichen Fehlleistungen von Minister Lauinger länger sei, als im Antrag der CDU aufgegriffen. Er erinnerte dazu auch an Lauingers verfassungsgerichtlich festgestellten Verletzung der Neutralitätspflicht als Amtsträger gegenüber der AfD im Oktober 2015. Ein Ministerpräsident, der weiter an Minister Lauinger festhalte, handle seinerseits pflichtvergessen, weshalb die AfD den Rücktritt der Landesregierung fordere, so Henke weiter.

Abgeordnete der Koalitionsfraktionen wiesen die Rücktrittsforderungen zurück und stellten sich hinter Minister Lauinger. Iris Martin-Gehl (Linke) warf den Oppositionsparteien eine „gezielte Kampagne“ vor. Bezüglich der Prüfungsfreistellung von Lauingers Sohn sei ein Untersuchungsausschuss eingesetzt worden, dessen Ergebnissen nicht vorzugreifen sei.

Stefan Möller (AfD) nannte die Versäumnisse von Minister Lauinger atemberaubend. Aufgrund des Organisationsversagens des Ministers sei das Drogenproblem in den Gefängnissen größer als angenommen und könne sogar das Leben der Insassen gefährden. Möller äußerte Zweifel am Amtsverständnis des Ministers aufgrund von dessen Aussage, dass es in anderen Bundesländern größere Drogenprobleme gäbe als in Thüringen. Stefan Möller zählte weitere Pflichtverletzungen Lauingers mit Bezug zu den Thüringer Haftanstalten auf.

Die Forderung nach dem Rücktritt der Landesregierung begründete Möller mit der gescheiterten Gebietsreform, der Missachtung von Rechtsvorschriften, einer schlechten Haushaltsplanung, einer desaströsen Bildungspolitik (die sich nicht zuletzt an den hohen Unterrichtsausfällen zeige) sowie dem Versagen bei der Inneren Sicherheit.

Von Seiten der Landesregierung wies Staatskanzleiminister Prof. Dr. Benjamin Hoff alle Vorwürfe der Oppositionsparteien zurück und sagte, dass Minister Lauinger das Vertrauen des Ministerpräsidenten und der Landesregierung genieße.

Die gestellten Anträge erhielten jeweils nur die Stimmen der beantragenden Fraktion und wurden damit abgelehnt. CDU und AfD enthielten sich jeweils bei der Abstimmung zum Antrag der anderen Fraktion.

Birgit Noll / Dr. Michael Henkel