Im Verfahren zur abstrakten Normenkontrollklage der AfD-Fraktion vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof zum Jugendwahlrecht hat die Landesregierung zum zweiten Mal Fristverlängerung für ihre Äußerung vom Verfassungsgerichtshof bewilligt bekommen.
Dazu sagt der justizpolitische AfD-Fraktionssprecher, Stephan Brandner:
„Ich bin sehr erstaunt über die Prozessverschleppung der Landesregierung und darüber, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Vorgehen entweder nicht erkennt oder aber mitmacht. Es ist nun schon die zweite Fristverlängerung, die die Gegenseite einfach so beantragt. Die Landesregierung hätte dann mehr als fünf Monate Zeit gehabt, um Stellung zu nehmen. Justizminister Dieter Lauinger hat erst am 15. September einen Prozessbevollmächtigten ernannt. Das heißt, allein drei Monate ist unsere Antragschrift im Justizministerium unbearbeitet liegengeblieben. Das ist Thüringen unter Ramelow: Schlampige Arbeit oder – wie hier – Arbeitsverweigerung überall!“
Quelle: AfD-Fraktion