Auf Antrag der AfD-Fraktion wurde im Landtagsplenum eine Aktuelle Stunde zum Thema: „Alleinerziehende in Thüringen ’nicht im Regenstehen lassen‘ – Landesanteil am Unterhaltsvorschuss erhöhen“ durchgeführt. Der Hintergrund des Antrages war, dass beide Elternteile nach einer Trennung in angemessener Weise für den Unterhalt des Kindes zu sorgen haben und dass mit Hilfe eines erhöhten Unterhaltsvorschusses die finanzielle Kontinuität für Alleinerziehende gesichert werden soll.
Die AfD-Abgeordnete Corinna Herold beschrieb die aktuelle Situation in Thüringen und begrüßte die Gesetzesänderung zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr der betroffenen Kinder. Allerdings müsse von Seiten des Kostenträgers auch die Zahlung des Geldes gewährleistet sein, was in einigen Kommunen für deren Eigenanteil nicht zutreffe. Herold kritisierte eine Aussage aus dem Thüringer Finanzministerium, wonach die Kommunen an anderer Stelle Geld einsparen sollten, was anhand der angespannten Finanzlage schlicht nicht möglich sei.
Beate Meißner (CDU) nannte den Antrag scheinheilig, weil die AfD angeblich laut ihrem Bundeswahlprogramm die Leistungen der Solidargemeinschaft für die Alleinerziehenden infrage stelle und beschränken wolle. Sie kam aber auch zum dem Schluss, dass das Unterhaltsvorschussgesetz in Thüringen nur unzureichend umgesetzt sei.
Babette Pfefferlein (GRÜNE) erklärte, dass die Kommunen diese Ausgaben zum einen wegen höherer Steuereinnahmen leisten könnten, zum anderen stünden die geschätzten Mehrausgaben im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs ab 2018 zur Verfügung.
Birgit Pelke (SPD) warf der AfD-Fraktion Unredlichkeit vor, indem sie als Fürsprecher für die Alleierziehenden auftrete. Ralf Kalich (LINKE) ergänzte, dass Thüringen bei der Refinanzierung, also bei der Rückforderung des Vorschusses bei den Unterhaltspflichtigen durch die Kommunen auf den Landesanteil verzichte.
Wiebke Muhsal (AfD) nahm zu den Beiträgen der Redner Stellung:
Birgit Noll / Dr. Michael Henkel