Die AfD-Fraktion hatte das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (Gesetz zur Anpassung des Ruhegehalts der kommunalen Wahlbeamten)“ in das Landtagsplenum eingebracht. Kommunale Wahlbeamte haben bereits mit dem Ablauf einer Amtsperiode einen lebenslangen Anspruch auf mindestens 35 Prozent der Vergütung aus dem vorherigen Dienstverhältnis. Vor dem Hintergrund steigender finanzieller Belastungen für den Steuerzahler sollten diese Leistungen angemessen reduziert werden:
Die CDU-Abgeordnete Gudrun Holbe sah in der Debatte keinen Grund für eine Gesetzesänderung und erklärte die Ablehnung des Antrages im Namen ihrer Fraktion. Dieser Bewertung schloss sich Dorothea Marx (SPD) an und verwies darauf, dass kommunale Wahlbeamte ihre normale Erwerbsbiografie für dieses Amt für mehrere Jahre unterbrechen.
Stefan Möller (AfD) nannte es angesichts des Rentenniveaus von Arbeitnehmern einen sehr schweren Fall von sozialer Ungerechtigkeit, wenn zum Beispiel Bürgermeister unmittelbar nach ihrem Ausscheiden nach nur einer Amtsperiode eine lebenslange Rente bekämen.
Stephan Brandner (AfD) ergänzte die Aussagen seines Fraktionskollegen Möller und forderte insbesondere die Abgeordnete Marx auf, die bestehenden Ungerechtigkeiten den Bürgern und Wählern zu erklären.
Wolfgang Fiedler (CDU) gab der AfD-Fraktion in einzelnen Punkten Recht, erklärte die Vergütung aber mit dem Problem in der Vergangenheit, für kommunale Wahlbeamte überhaupt geeignete Anwärter zu finden. Er schlug vor, das Thema mit den kommunalen Spitzenverbänden umfassend zu beraten.
Stephan Brandner nahm den Vorschlag von Wolfgang Fiedler auf und betonte, dass die betreffende Vergütungsregelung keineswegs abgeschafft sondern lediglich reduziert werden solle. Wenn ein Bürgermeister viel arbeiten müsse, dann dürfe das nicht mit überzogenen Rentenansprüchen ausgeglichen werden, sondern mit einem angemessenen Einkommen.
Die beantragten Überweisungen in die Ausschüsse für Inneres und Kommunales sowie Migration, Justiz und Verbraucherschutz erhielten jeweils nur die Zustimmung der AfD-Abgeordneten, der Abgeordnete Wolfgang Fiedler von der CDU enthielt sich. Ebenso bekam der Gesetzentwurf in der namentlichen Abstimmung nur das Votum der AfD.
Birgit Noll / Dr. Michael Henkel