Die Grundentschädigung für Landtagsabgeordnete steigt um 155,36 Euro auf 5.512,68 Euro. Das ist eine Erhöhung um 2,9 Prozent. Da es sich um eine rückwirkende Anpassung mit Wirkung vom 1. Januar 2017 handelt, erhalten die Abgeordneten ca. 1.000 Euro obendrauf. Auch die steuerfreien Aufwandsentschädigungen steigen wieder.
Dazu erklärt Stephan Brandner, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat der AfD-Thüringen zur Bundestagswahl:
„Die Selbstbedienungsmentalität der Altparteien lehnen wir nach wie vor entschieden ab! Die Damen und Herren Abgeordnete gönnen sich mal wieder einen ‚ordentlichen Schluck aus der Pulle‘, etwa drei Prozent mehr – das ist unverhältnismäßig, weil die Abgeordnetenbezüge damit wieder schneller wachsen als die Reallöhne der Bürger. Es ist jedes Jahr das Gleiche: Wieder erfolgt knapp vor der Sommerpause eine unscheinbare Unterrichtung. Die Altparteien haben damit offenbar gehofft, das Thema faktisch von der Öffentlichkeit fernzuhalten. Und uns als AfD wurde wieder die Möglichkeit genommen, diesen Mißstand im Rahmen einer sogenannten Aktuellen Stunde öffentlich im Landtag zu debattieren.
Die AfD-Fraktion stimmte gegen diese Diätenerhöhung und wollte mit einem Gesetzentwurf im September 2015 die ‚Selbstbedienungsklausel‘ aus der Thüringer Verfassung streichen – das Altparteienkartell lehnte dies jedoch ab. Sie haben jedes bürgerliche Maß verloren.“
Quelle: AfD-Fraktion