Der Bundesrat stimmte heute einem schärferen Waffenrecht zu. Unter anderem wurden die waffenrechtlichen Unzuverlässigkeitsgründe erweitert. Die Vermutung der Unzuverlässigkeit wird nunmehr bereits dadurch begründet, dass vermeintliche Tatsachen vorliegen, die die Annahme der Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen rechtfertigen.

Dazu sagt Jörg Henke, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Paragraph 5 Waffengesetz gibt den waffenrechtlichen Behörden schon heute die Handhabe, Personen die waffenrechtliche Erlaubnis zu verweigern, die Mitglied in Parteien oder Vereinigungen sind oder waren, welche sich verfassungswidrig betätigen.

Die jetzt beschlossene, von allen Altparteien mitgetragene Änderung, dient einzig und allein der Kriminalisierung unbescholtener Bürger – und das auf bloßen Verdacht hin. Das Gesetz beschneidet Bürgerrechte: Wo bleibt der Aufschrei?

Unsere Forderung sind klar und deutlich: keine weitere Verschärfung des Waffenrechts auf dem Rücken der gesetzestreuen Waffenbesitzer! Selbstverständlich muss gegen Terroristen und Kriminelle, die die scheunenweit offenen Grenzen der Bundesrepublik ausnutzen, mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz setzen die Altparteien jedoch Schützen und Jäger mit Kriminellen und Terroristen gleich. Die gesetzestreuen Waffenbesitzer müssen sich im Namen der Sicherheit gängeln lassen. Ihre Rechte werden immer weiter eingeschränkt – das lehnen wir ab!

Die Zahlen der Landesregierung bestätigen unsere Position. Auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion hin teilte uns der Innenminister folgendes mit: Im Jahr 2016 machten Straftaten unter Verwendung einer Schusswaffe gerade einmal 0,16 Prozent aller Straftaten in Thüringen aus, wobei hierbei nicht unterschieden wurde, ob eine legale oder illegale Waffe verwendet wurde. Nach den letzten vorliegenden Daten wurde 2015 in Thüringen kein einziger Mord mit einer Schusswaffe begangen.“

Quelle: AfD-Fraktion