Die AfD-Fraktion wird einen Gesetzentwurf einbringen, um die Entscheidungsfindung der Härtefallkommission transparent und rechtsstaatlich zu gestalten. An diese Kommission können sich vollziehbar ausreisepflichtige Personen wenden, wenn sie aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bitten.
Laut inoffiziellen Berichten aus dem Umfeld der Härtefallkommission etablierte sich im Laufe der letzten Jahre aus der rechtlichen Möglichkeit, in besonderen Fällen durch ausnahmsweise Gnadengewährung den normalen Rechtsvollzug auszusetzen, eine ausufernde, unkontrollierte und intransparente Entscheidungspraxis. Die bekannten Zahlen bestätigen dies. So wuchs im Jahr 2016 die Zahl der Gnadenentscheidungen deutlich an: Allein bis zum 10. August wurde für 139 Personen einem Härtefallersuchen stattgegeben und eine Aufenthaltserlaubnis trotz vollziehbarer Ausreisepflicht erteilt.
Dazu sagt Corinna Herold, sozialpolitische Fraktionssprecherin:
„Es kann nicht sein, dass rechtsstaatliche Entscheidungen durch die Härtefallkommission regelmäßig widerrufen werden. Das höhlt den Rechtsstaat aus. Die Zahlen zeigen eindeutig, dass die Härtefallkommission Gnadengewährungen am Fließband produziert. Das ist wenig verwunderlich, da Flüchtlingsindustrie und Interessenvertreter von Zuwandern einen erheblichen Teil der Kommissionsmitglieder stellen. Diese sind politisch-ideologisch befangen. Zugang zur Kommission erhalten Zuwanderer nur über ein Kommissionsmitglied. Dieses ist anschließend einerseits Anwalt des Betroffenen andererseits aber auch Richter, da es über das Gnadengesuch entscheidet. Diese Doppelfunktion birgt ebenfalls das Risiko der Befangenheit.
Der AfD-Gesetzentwurf stellt die Härtefallkommission auf eine gesetzliche Grundlage und sichert damit ein Mindestmaß an demokratischer Legitimation für die Kommissionsmitglieder. Der Zugang zur Kommission wird zudem so geregelt, dass das Risiko der Befangenheit von Kommissionsmitgliedern reduziert wird.“
Quelle: AfD-Fraktion