Ministerpräsident Bodo Ramelow hat angekündigt, dass die Landesregierung die Landkreise erst zum 1. Juli 2018 umgliedern will.
Dazu sagt Jörg Henke, innen- und kommunalpolitischer Fraktionssprecher:
„Durch diese Verzögerung wird die Ungleichzeitigkeit zwischen der notwendigen Klärung der Aufgaben- und der Personalverteilung im Zuge einer Funktional- und Verwaltungsreform und der Gebietsreform noch deutlicher. Dabei sollte eine Funktional- und Verwaltungsreform eigentlich vor einer Gebietsreform stehen. Mittlerweile ist die Landesregierung in solch einem selbst verursachten Chaos gefangen, dass es überhaupt in den Sternen steht, ob eine Verwaltungsreform in dieser Legislaturperiode erfolgt. Dieser wichtigste Reformschritt bleibt wohl einer zukünftigen Landesregierung vorbehalten.
Wenn im Frühjahr 2018 nicht in den neuen Landkreisstrukturen gewählt werden kann, werden die gewählten Landräte bald nach ihrer Wahl in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Doch die Aufgaben der Besoldung und Versorgung von kommunalen Wahlbeamten bleiben. Das heißt zum einen, dass die Landesregierung die gewählten Landräte und weitere kommunale Wahlbeamte zum bezahlten Nichtstun verdammt. Zum anderen bedeutet es eine weitere Belastung für die kommunalen Kassen. Der Kommunale Versorgungsverband Thüringens, der die Zahlung der Versorgungsleistungen übernimmt, wird durch Umlagen finanziert, die von den Kommunen aufgebracht werden müssen. Klar ist, dass diese durch die verfehlte und verzögerte Gebietsreform der Landesregierung steigen werden. Das Land ist dann in der Pflicht, für einen Ausgleich des Defizits beim Kommunalen Versorgungsverband zu sorgen.“
Quelle: AfD-Fraktion