Zu den von Justizminister Dieter Lauinger erlassenen Richtlinien, die sein Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten einschränken, sagt Stephan Brandner, justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Die von Justizminister Lauinger erlassenen Richtlinien reichen nicht aus, um das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten wirklich abzuschaffen. Das war eine typische rot-rot-grüne Placebomaßnahme, denn bei genauerem Hinsehen entpuppt sich, dass es bei der bisherigen Praxis der Einflussnahme bleibt. Das eigentliche Problem ist außerdem die indirekte Beeinflussung von Staatsanwälten. Sie muss abgeschafft werden.

Lauinger widerspricht sich zudem in seinen Richtlinien. In Punkt 1 sagt er, dass Weisungsrecht werde ‚grundsätzlich nur in Form von allgemeinen Weisungen‘ ausgeübt. In Punkt 2 ist dann allerdings trotzdem von einer ‚Weisung in einem Einzelfall‘ die Rede, die weiterhin möglich ist.

Noch im Sommer vergangenen Jahres wollte Lauinger laut Medienberichten nicht am Weisungsrecht rütteln. Einen AfD-Antrag, das Weisungsrecht abzuschaffen, lehnten die rot-rot-grünen Fraktionen und auch die CDU im Plenum geschlossen und mit mehr als seltsamen Argumenten ab. Nun war der Druck auf Justizminister Lauinger aber endlich so groß, dass er handeln musste. Es zeigt sich: AfD wirkt.“

Quelle: AfD-Fraktion