Das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschied kürzlich, dass Syrer die Anerkennung als Flüchtling nicht allein wegen ihres Auslandsaufenthaltes und des Asylantrags beanspruchen können. Es verwies darauf, dass die Behauptung der politischen Verfolgung im Falle einer Rückkehr durch die vorliegenden Auskünfte nicht gedeckt werden konnte. Das kritisiert die Thüringer Migrationsbeauftragte, Miriam Kruppa, die sich für syrische Asylbewerber generell den Status des Flüchtlings im Sinne der Genfer Konvention wünscht. Zudem wünscht sich Kruppa die Wiedereinführung des vom Bund für zwei Jahre ausgesetzten Familiennachzugs für subsidiär Geschützte.
Dazu sagt Stefan Möller, migrationspolitischer Fraktionssprecher:
„Gerichtsentscheidungen sind auch von der Migrationsbeauftragten zu akzeptieren. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte gute Gründe für seine Entscheidung.
Die Landesregierung nutzt jede Möglichkeit, die Asyleinwanderung durch ein Ausweiten des Familiennachzugs zu forcieren. Kruppas Forderung nach einer Wiedereinführung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte steht beispielhaft für diese rot-rot-grüne Ideologiepolitik eines bunten Thüringens auf Kosten des Steuerzahlers und des geltenden Rechts.“
Quelle: AfD-Fraktion