Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte, die Urlaub in ihren Herkunftsländern machen, haben keine Konsequenzen für ihren rechtlichen Status als aufenthaltsberechtigte Ausländer zu befürchten. Das geht aus einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hervor. Daten über die Reiseaktivitäten von aufenthaltsberechtigten Ausländern werden von der Landesregierung nicht erhoben. Ihr sind nur zufällig zwei Fälle bekannt, in denen aufenthaltsberechtigte Ausländer in das Heimatland zurückreisten, in dem sie angeblich verfolgt werden und anschließend auch wieder nach Thüringen zurückkehrten.

Dazu erklärt Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Es kann kein akzeptabler Zustand sein, dass die Landesregierung allenfalls zufällige Erkenntnisse über zeitweilige Reisen von Flüchtlingen in deren Herkunftsländer hat. Diese Menschen werden ausschließlich aufgrund ihres vermeintlichen Verfolgungshintergrunds vom Steuerzahler versorgt. Schon der Respekt vor dem Steuerzahler verbietet es, solche Reisen hinzunehmen. Einem Menschen, der als anerkannter Flüchtling Urlaub in dem Herkunftsland macht, wo er angeblich verfolgt wird, muss der Schutzstatus wieder entzogen werden. Hierzu ist es erforderlich, diesen Missbrauch überhaupt erst einmal zu erfassen. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung daher auf, die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Erfassung solcher Reisen in die Wege zu leiten.“

Quelle: AfD-Fraktion