Die heute von Gesundheitsministerin Heike Werner vorgestellte Rechtsverordnung zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern schreibt die zukünftigen Strukturparameter und die Arzt- sowie Facharztquoten verbindlich fest. Bei der Vorstellung der Verordnung wurde deutlich, dass das Ministerium weder die tatsächlichen Arztquoten kennt, noch prognostizieren kann, welche Folgen die Verordnung für die Krankenhäuser haben wird. Stattdessen kündigte Werner bereits an, dass aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen keine Abteilung schließen oder zusammengelegt werden müsste.

Corinna Herold, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, kritisiert, dass die Landesregierung keinerlei eigene Pläne zur Gestaltung der Krankenhauslandschaft verfolgt: „Für die vielen Probleme der Thüringer Krankenhäuser hält die Landesregierung kein Konzept parat. Weder für das steigende Durchschnittsalter noch für die schrumpfende Bevölkerung oder fehlende Haushaltsmittel bieten der aktuellen Krankenhausplan und die Qualitätsverordnung Lösungen. Die Strukturen sollen so wie sie sind konserviert werden. Die Landesregierung verpasst die Gelegenheit, um mit zukunftsorientierten Strukturvorgaben eine Spezialisierung der Krankenhäuser und bessere Ausstattung der Fachabteilung zu ermöglichen.“

Quelle: AfD-Fraktion