Der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz besagt, dass Tieren unnötiges Leid erspart werden soll. Schächten ist so ein Leid mit vermeidbaren Schmerzen. Bei diesem rituellen Schlachten wird das Tier ohne Betäubung oder mit nicht ausreichender Kurzzeitbetäubung, also im lebendigen Zustand und bei vollem Bewusstsein geschlachtet. Die Halsunterseite wird mit einem großen Schnitt aufgeschlitzt, so dass das Tier ausblutet, mitunter in einem minutenlangem Todeskampf. Mit entsprechenden Bewegungen und Geräuschen des sterbenden Tieres.

Das Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ohne Betäubung ist in Deutschland verboten. Diese Wirbeltiere (Vögel und Säugetiere) sind nach vorheriger Schmerzausschaltung zu schlachten. Das besagt das Tierschutzgesetz (TierSchG §4 Töten von Tieren). Das Aushebeln unserer Regeln ist aber leider auch hier erkennbar. 2002 beschloss der Bundesgerichtshof, dass Ausnahmegenehmigungen für religiöse Bedürfnisse gelten. Das Gericht hat dies für den Fall gewährt, dass die Religion einer Person den Verzehr ausschließlich geschächteten Fleisches vorschreibt. Religionsfreiheit wird hier über Tierschutz gestellt.

Interessant und aufschlussreich ist die Einstellung der pseudomoralistischen Pharisäer der „linken“ Parteien zum Schächten. Tierschutz wird ja von den Grünen als ihre Domäne beansprucht. Sie vermarkten sich mit den Linken als die Kämpfer für Tierrechte. Das ist eine linksgrüne Lüge, wie das Thema zeigt: Denn das betäubungslose Schlachten von Tieren wird durch „Vorzeigegrüne“ begrüßt. Das Wohl der Tiere hört offensichtlich für Grüne dann auf, wenn es um Multikulti geht, da ist auch die Kuh nicht mehr heilig. Bodo Ramelow setzte dem die Heuchlerkrone auf, als er sich medienwirksam beim Verspeisen einer Schächt-Wurst in Szene setzte, die er eigens für den Termin bestellt hatte. In weltfremden Kreisen hält man sich so scheinbar für „bunt und offen“. Was wirklich passiert beim „Herstellen“ von geschächtetem Fleisch, spielt für Linksgrün keine Rolle (Pillepalle meint der Linke und beißt in die Pelle). Wie so oft im ideologischen Schlaraffenland. Die Hauptsache, der oberflächlich gute Schein bleibt bewahrt. Der Protest auf der entsprechenden Internetseite wurde anschließend in üblicher naiv-zynischer Weise als „Hass“ denunziert. Dass es sich dabei wohl eher um berechtigte Einwände gegen eine grausame und unzeitgemäße Art des Tötens bzw. Schlachtens von Nutztieren handelt, dürfte Linksgrün genauso wenig interessieren wie der Verstoß des Schächtens gegen das Tierschutzgesetz und das Leid der Tiere.

Auch was die Bundestierärztekammer aufgrund von Gutachten seit Jahren fordert, das konsequente Umsetzen von TierSchG §4, ignorieren die linken und grünen Förderer des betäubungslosen Schlachtens. Beim Schächten treten nämlich zum Teil gravierende tierschutzrelevante Tatbestände auf. Wie man sich denken kann, wenn man darüber tatsächlich nachdenken will und nicht in einer multikulturellen Scheinwelt vor sich hin phrasiert. Das alles kümmert Linksgrün nicht.

Der Tierschutzbund Deutschland lehnt diese Art der Schlachtung ebenfalls ab.

Andere europäische Länder wie Dänemark, Norwegen, Polen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz sind da übrigens weiter. Dort ist das Schächten generell und ausnahmslos verboten bzw. in der Schweiz das Schächten von Säugetieren.

In Deutschland hingegen regiert der linksgrüne Zeitgeist und negiert unsere Errungenschaften, Tierschutz gehört zu diesen Werten.

Wir fordern daher das generelle Verbot des Schächtens bzw. das konsequente Umsetzen des Tierschutzgesetzes §4, ohne Ausnahmen (AfD Grundsatzprogramm Seite 87).

Nadine Hoffmann