Zur Diskussion um eine Überlastung der thüringischen Verwaltungsgerichte durch Asylklagen erklärte Stephan Brandner, justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Die AfD hat bereits bei den Haushaltsberatungen 2015, also vor etwa eineinhalb Jahren, eine deutliche Erhöhung der Richterzahl an Verwaltungsgerichten um 11 Stellen gefordert. Auch zum Doppelhaushalt 2016/2017 hatten wir einen entsprechenden Antrag eingebracht. Seitens Justizminister Lauinger hieß es damals, eine Erhöhung der Richterzahl sei nicht notwendig. Die Praxis weiß es heute besser. Für ein Ende der Überlastung unserer Verwaltungsgerichte braucht es jedoch nicht nur mehr Stellen, sondern auch eine Reform des Asylrechts. Bereits heute haben Klagen von abgelehnten Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten keine aufschiebende Wirkung, die Klagefrist beträgt nur eine Woche. Anders gesagt: Wenn jemand aus einem Staat kommt, in dem keine Verfolgung stattfindet, kann er schnell abgeschoben werden und eine Klage nutzt ihm nichts, da sie seinen Aufenthalt in Deutschland nicht verlängert. Dieses Modell der Verfahrensbeschleunigung fordern wir auch für alle, die über sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereist sind. Durch eine einfache Änderung des Asylgesetzes könnten so die Asylverfahren an unseren Verwaltungsgerichten wirksam beschleunigt werden. Hierfür sollte sich die Thüringer Landesregierung im Bundesrat einsetzen, anstatt weitere ideologische und unsinnige Ideen auszubrüten, wie sie den Aufenthalt von Illegalen in Thüringen verlängern kann.“

Quelle: AfD-Fraktion