Ein gestern von der AfD-Fraktion im Plenum eingebrachter Gesetzentwurf sieht den verpflichtenden Volksentscheid bei allen Verfassungsänderungen vor. Jede Verfassungsänderung müsste sich dann dem Votum des Volkes stellen. Damit könnten die Bürger bereits über die Einführung fakultativer Referenden abstimmen. Die Regelung orientiert sich an den Bundesländern Hessen und Bayern, in denen das Volk jede Verfassungsänderung bestätigen muss.

Dazu sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Olaf Kießling: „Anstatt den Bürgern erst nach der Einführung fakultativer Referenden die Teilhabe an der Gesetzgebung zu eröffnen, könnte mit dem von der AfD vorgeschlagenen Verfassungsreferendum das Volk bereits über die anstehende Verfassungsänderung abstimmen. Wenn der Thüringer Landtag die Bürger stärker an der Gesetzgebung beteiligen möchte, darf sich die Rolle des Souveräns natürlich nicht auf die eines Zuschauers beschränken. Nur wenn die Einführung fakultativer Referenden zusammen mit dem Volk erarbeitet und durch das Volk bestätigt wird, lässt sich von echter Mitwirkung sprechen.“

Quelle: AfD-Fraktion