Dank der „Selbstbedienungsklausel“ in der Thüringer Verfassung steigt die Grundentschädigung für Landtagsabgeordnete um 161,08 Euro auf 5.357,32 Euro, wie heute bekannt wurde. Das ist eine Erhöhung um 3,1 Prozent. Da es sich um eine rückwirkende Anpassung mit Wirkung vom 1. Januar 2016 handelt, erhalten die Abgeordneten ca. 1.000 Euro obendrauf. Auch die steuerfreien Aufwandsentschädigungen steigen wieder.

Dazu erklärt Stephan Brandner, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Die AfD-Fraktion lehnt diese Selbstbedienung der Altparteien entschieden ab. Über drei Prozent mehr Gehalt – das ist unverhältnismäßig und, da es sich um Steuergelder handelt, den Thüringern nicht vermittelbar.“ Brandner kritisierte zudem scharf, dass der Landtag die Diätenerhöhung erst heute, am 22. Juni, bekannt gegeben habe: „Wir wurden zu spät informiert. Der Landtag hat wohl gehofft, kurz vor der Sommerpause geht das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung unter. Uns wurde damit die Möglichkeit genommen, für das Plenum diese Woche eine aktuelle Stunde zu diesem Thema zu beantragen, was wir mit Sicherheit getan hätten.“

Einen Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion, um die „Selbstbedienungsklausel“ aus der Thüringer Verfassung zu streichen, hatten die übrigen Fraktionen im September 2015 in großer Einhelligkeit abgelehnt.

Quelle: AfD-Fraktion