Am Freitagmorgen, dem dritten Tag des Plenums, begann die Sitzung mit dem Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2015. Ein ziemlich trockenes und trotzdem sehr wichtiges Thema, denn dabei handelt es sich um die Eingabe von Petitionen, also Bitten und Beschwerden durch Bürger und Einrichtungen an den Thüringer Landtag und deren Bearbeitung.
Dazu sagte der Vorsitzende des Petitionsausschusses Michael Heym (CDU), dass das Petitionsrecht ein Grundrecht ist und eine wertvolle Ergänzung zu Verwaltungsverfahren und gerichtlichem Rechtsschutz. Allein die Tatsache, dass im Jahre 2015 mit einer Eingabe von 1.130 Petitionen der höchste Stand seit 17 Jahren erreicht wurde, zeigt die Bedeutung, aber auch die große Erwartungshaltung an den Petitionsausschuss. Waren es im Jahr 1990 innerhalb von 3 Monaten 32 Petitionen, so stieg deren Zahl in den darauffolgenden Jahren stetig. In der jetzt zurückliegenden Zeit blieben die jährlich abgegebenen Petitionen nahezu gleich und kamen im Jahr 2014 auf 1.120.
Der Antrag der CDU-Fraktion trug den Titel: „Verbot der Brenntage in Thüringen aufheben“. Das Verbot der Brenntage in Thüringen war erst vor einigen Monaten mit der Mehrheit der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen im Thüringer Landtag beschlossen worden. Die sogenannten Brenntage sind Zeiträume, in denen gesetzlich geregelt pflanzliche Gartenabfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden dürfen. Konkret geht es um die Verbrennung von trockenem und unbelastetem Baum- und Strauchschnitt. In seinem Beitrag legte Olaf Kießling dar, dass dieses Verbot neben anderen Beispielen ein Angriff auf den ländlichen Raum in Thüringen sei und sich außerhalb der Lebensrealität befindet.
In der Debatte wurden eine Reihe Argumente zum Für und Wider der Brenntage ausgetauscht. Tatsache ist, dass Gartenholzabfälle trotzdem vielerorts verbrannt werden, sei es in Feuerschalen oder „Traditionsfeuern“, deren Anzahl wieder gestiegen ist. So schafft sich die Bevölkerung ihre eigenen Regeln, weitgehend ohne gesetzliche Festlegungen und Kontrolle. Da eine Einsicht zur Rücknahme des Brenntageverbotes in den Koalitionsfraktionen nicht zu erreichen war, wurde der Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.
Gemeinsam mit den LINKEN legte die CDU-Fraktion den Wahlvorschlag vor: „Bestimmung eines gesellschaftlichen Verbandes bzw. einer Organisation für das Entsendungsrecht in den Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)“. Wiebke Muhsal erklärte im Namen der AfD-Fraktion die Ablehnung des Antrages, weil der LSBTTIQ-Verband bundesweit insgesamt nur ca. 4.000 Mitglieder besitzt, damit nur eine kleine Interessengruppe vertritt, was nicht rechtfertigt, einen Platz im Fernsehrat zu besetzen. Dementgegen werden die Familien unterrepräsentiert. Außerdem setzt sich der LSBTTIQ -Verband für Ziele ein, die mit einer konservativen Familienpolitik, wie die AfD sie verfolgt, nicht vereinbar sind. Das Entsenderecht laut Antrag wurde mehrheitlich beschlossen.
Zur Erläuterung sei hinzugefügt, was LSBTTIQ bedeutet: Diese Gruppe setzt sich zusammen aus: Lesben (Frauen, die Frauen lieben), Schwulen (Männer, die Männer lieben), Bisexuellen (Frauen und Männer, die Frauen und Männer lieben), Transsexuellen (Männer oder Frauen, die das Geschlecht gewechselt haben), Transgender (Männer oder Frauen, die in die jeweils andere Rolle wechseln),
Intersexuellen (Menschen, die nicht eindeutig einem der beiden Geschlechter zugeordnet werden können) und Queer (Menschen, die vom heterosexuellen Muster abweichen).
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE erfolgte die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses. Nach Bekanntgabe des Rücktrittes der bisherigen Mitglieder wurden für die Nachwahl Astrid Rothe-Beinlich (GRÜNE) und Denny Möller (SPD) vorgeschlagen und natürlich gewählt.
Die „Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Beschulung von Flüchtlingskindern in Thüringen schaffen“ hieß der folgende Antrag der Fraktion der CDU. Stefan Möller kritisierte in seiner Rede den Mangel des CDU-Antrages, dass einseitig die Beschulung von Flüchtlingskindern gefördert werden soll, aber anhand der Mängel im Schulsystem andere Kinder, zum Beispiel auch aus dem europäischen Ausland, nicht berücksichtigt werden. Die Schulpflicht macht erst Sinn, wenn dem Asylantrag zugestimmt wurde und eine Bleibeperspektive für das Kind bzw. die Familie besteht. Neben Inhalten des CDU-Vorschlages, die es in der täglichen Praxis schon gibt, dürfte die Planung des erforderlichen Lehrerbedarfes besonders schwierig sein, denn dieser hängt in erster Linie davon ab, inwieweit die Bundesregierung bereit ist, abgelehnte Asylbewerber tatsächlich abzuschieben. Bezüglich der Arbeitsmarktintegration hinterfragte Möller, wie die Arbeitsaufnahme von kaum sprachkundigen Asylbewerbern gelingen soll, wenn nicht einmal die Integration der im Februar 2016 in Thüringen vorhandenen 5.386 inländischen Arbeitssuchenden im Alter von 15 bis 25 Jahren erfolgen konnte, die mit unserer Kultur und unserer Sprache vertraut sind. Möller zitierte die Bundesagentur für Arbeit, wonach es, abgesehen von einem geringen Qualifikationsniveau bereits häufig am Willen bei Zugewanderten fehle, eine längerfristige Ausbildung zu absolvieren. Die Integration einer massenhaften Anzahl Asylbewerber in den Arbeitsmarkt ist Realitätsflucht: „Damit werden Sie unseren Sozialstaat überfordern“
Ebenfalls auf Antrag der CDU-Fraktion fand der Tagesordnungspunkt: „Tag der Organspende am 4. Juni 2016 nutzen – Organspendebereitschaft in Thüringen fördern“ statt. Organspende als ein sehr persönliches und sensibles Thema. Für die AfD-Fraktion sprach die gesundheitspolitische Sprecherin Frau Herold deutliche Bedenken dagegen aus, aus Landesmitteln eine Kampagne zu finanzieren, die darauf ausgerichtet ist, mehr Organspender anzuwerben, ohne auch die Schattenseiten der Organspendenthematik anzusprechen. Aufgabe der Politik und des Staates ist die Bereitstellung von guten Rahmenbedingungen für Organspenden – nicht jedoch die Werbung dafür.
Als letztes Thema dieses Plenums wurden die Anträge der AfD-Fraktion: „Keine Einschränkung der bürgerlichen Freiheit unter dem Vorwand der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus – Bargeld bleibt gedruckte Freiheit“ und der CDU-Fraktion: „Bargeldfreiheit und 500-Euro-Schein dürfen in Thüringen nicht zur Disposition stehen“ behandelt.
Olaf Kießling führte aus, dass die Europäische Zentralbank (EZB) und der deutsche Finanzminister seit einiger Zeit einen Frontalangriff auf unser Bargeld gestartet haben. Dazu dient der Vorwand der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung. In Deutschland sind dreimal so viele 500 €-Scheine im Umlauf wie 200 €-Scheine. Ob durch die Abschaffung von Bargeld oder dessen Begrenzung die organisierte Kriminalität, Terror oder Steuerhinterziehung eingeschränkt werden können, ist höchst zweifelhaft. Kießling zitierte auch den Präsidenten der Bundesbank, Jens Weidmann, wonach sich dieser den Zweifeln anschließt.
Das dreitägige Plenum wurde am Freitagabend gegen 18:00 Uhr beendet, ohne dass alle Tagesordnungspunkte bearbeitet wurden.
Birgit Noll