Die Große Landgemeinde ist eine große Mogelpackung

„Der von den Koalitionsfraktionen überhastet und ohne Rücksprache mit dem Gemeinde- und Städtebund vorgelegte Änderungsantrag zum Vorschaltgesetz zeugt von Flickschusterei“, erklärte Jörg Henke, kommunal- und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.

Die sogenannte Große Landgemeinde solle die kommunale Selbstverwaltung stärken, indem für die Ortschaften ein Teilhaushaltsrecht eingeführt werde und das Ortsrecht in den Ortschaften nach wie vor gelte. Dies führe nach Meinung Henkes „zu einem Flickenteppich“. Innerhalb der Großen Landgemeinde werde es dann zum Beispiel Ortschaften geben, die Straßenausbaubeiträge erheben und andere, die das nicht tun. „Der Verwaltungsaufwand – etwas, was von Rot-Rot-Grün bei Verwaltungsgemeinschaften immer wieder kritisiert wird – ist enorm und die Ungleichbehandlung der Bürger bedenklich.“

Durch die Mindestgröße von 10.000 Einwohnern werde das Modell Große Landgemeinde wohl auf Einzelfälle beschränkt bleiben. Die durchschnittliche Einwohnerzahl einer Landgemeinde in Thüringen liege nach den letzten Zahlen bei gerade einmal 4.880 Einwohnern. „Die Landgemeinde war schon bisher ein Ladenhüter – 2014 und 2015 hat sich keine einzige Verwaltungsgemeinschaft in eine Landgemeinde umgebildet, wie aus einer aktuellen Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht. Dass die Große Landgemeinde nur für eine Übergangsperiode bis 2024 Bestand haben soll, trägt ebenfalls nichts zu ihrer Attraktivität bei“, so Henke.

Statt durch Flickschusterei noch mehr Chaos zu stiften, solle die Landesregierung die konstruktiven Vorschläge der AfD-Fraktion aufgreifen und die Verwaltungsgemeinschaften stärken. Es ließe sich beispielsweise die Aufgabenübertragung an die Verwaltungsgemeinschaft durch finanzielle Anreize fördern. Henke weiter: „Wir haben bereits eine funktionierende Verwaltungsstruktur. Es gibt bislang keinerlei empirische Beweise, dass eine Landgemeinde effektiver sein soll als eine Verwaltungsgemeinschaft. Dagegen ist eins klar: Wirkliche Selbstverwaltung gibt es nur in einer Verwaltungsgemeinschaft. Auch die Große Landgemeinde bleibt eine Mogelpackung.“

Quelle: AfD-Fraktion