Offener Brief an Junkermann und Neymeyr
Die evangelische Landesbischöfin Ilse Junkermann und der katholische Bischof Ulrich Neymeyr haben den geplanten Moscheebau in Erfurt wiederholt befürwortet und der AfD Thüringen vorgeworfen, dass diese die Religionsfreiheit ablehnen würde und Grundrechte einschränken wolle. Diese Vorwürfe hat die AfD-Fraktion in einem offenen Brief an Junkermann und Neymeyr zurückgewiesen. Schließlich hatte die AfD-Fraktion bereits am 22. März erklärt, dass die Religionsfreiheit „ein nicht zur Disposition stehendes Grundrecht“ sei. Im Brief macht die Fraktion allerdings auch deutlich, dass die Religionsfreiheit „kein Freibrief zur Durchsetzung einer politischen, rechtlichen oder moralischen Agenda oder zur Begründung einer Parallelgesellschaft“ sei. Die Ahmadiyya-Gemeinschaft, die die Moschee in Erfurt Marbach plane, gebe sich zwar einerseits verfassungskonform, ihre Praxis lasse daran aber Zweifel aufkommen. In der Gemeinde sei die Frau dem Mann auch deutlich erkennbar untergeordnet. Die Fraktion werde sich weiterhin politisch gegen Moscheebauten positioniere, „soweit sie in erster Linie als herausfordernde und in Stein gehauene kulturelle Abgrenzung von unserer Leitkultur und unseren Traditionen zu verstehen“ seien.
Die AfD-Landtagsabgeordneten Björn Höcke, Stefan Möller und Corinna Herold werden morgen Abend, am 8. Juni, beim Bürgerdialog des AfD-Kreisverbands Mittelthüringen sprechen. Das Thema sind die möglichen politischen und juristischen Maßnahmen zur Verhinderung des Moscheebaus in Erfurt-Marbach. Die Veranstaltung im Gasthaus „Zur Schenke“ (Vor dem Hirtstor 28, 99090 Erfurt) beginnt um 19 Uhr. Am Mittwoch, den 15. Juni, lädt die AfD-Fraktion zu einem parlamentarischen Bürgerdialog zum Thema „Moscheebau in Erfurt“ in den Landtag ein.
Offener Brief an Landesbischöfin Junkermann und Bischof Neymeyr:
Sehr geehrte Frau Landesbischöfin Junkermann,
sehr geehrter Herr Bischof Neymeyr,
in den vergangenen Tagen haben Sie verschiedentlich zum geplanten Bau einer Moschee der islamischen Ahmadiyya-Gemeinschaft in Erfurt-Marbach Stellung genommen. Sie befürworten und verteidigen das Moscheebauvorhaben hauptsächlich unter dem Hinweis auf die Religionsfreiheit.
In diesem Zusammenhang haben Sie sich auch zu der kritischen Position geäußert, die in dieser Frage von der Thüringer AfD vertreten wird. Sie werfen uns vor, dass wir die Religionsfreiheit ablehnen oder gar Grundrechte „einschränken“ würden. Mit solchen Äußerungen reihen Sie sich leider in die Phalanx derjenigen ein, die sich in der Auseinandersetzung mit uns auf Diffamierungen und phrasenhafte Verkürzungen der Positionen der AfD beschränken.
Vor diesem Hintergrund weisen wir Ihre Kritik an der AfD zurück. Bereits am 22. März – mithin vor Verabschiedung des AfD-Bundesparteiprogramms und vor Bekanntwerden der Erfurter Moscheebaupläne − verabschiedete und veröffentlichte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag „Leitlinien zum Umgang mit dem Islam in Deutschland“. Darin heißt es im ersten Satz ausdrücklich: „Die im Grundgesetz und in der Verfassung des Freistaats Thüringen garantierte Religionsfreiheit ist ein nicht zur Disposition stehendes Grundrecht“. Folgerichtig sind wir selbstverständlich der Meinung, dass Muslimen Gebetsräumlichkeiten zur Verfügung stehen müssen.
Wir verweisen in den Leitlinien jedoch zugleich auf die juristisch unbestrittene Tatsache, dass die Religionsfreiheit weder unbeschränkt gilt, noch ein „Supergrundrecht“ ist, das alle Aktivitäten religiöser Gemeinschaften umfasst. Insbesondere ist die Religionsfreiheit kein Freibrief zur Durchsetzung einer politischen, rechtlichen oder moralischen Agenda oder zur Begründung einer Parallelgesellschaft.
Die Ahmadiyya-Gemeinschaft weist entsprechende Zielvorstellungen zwar mündlich immer wieder zurück. Die Praxis, durch die sich eine Religion maßgeblich definiert, weicht von diesen Lippenbekenntnissen jedoch deutlich ab. Dies ist im Übrigen keinesfalls eine neue Erkenntnis. Sie speist sich aus einer Vielzahl von gut belegbaren Vorkommnissen, öffentlich bekannt gewordenem Verhalten und Anweisungen aus der Führungsschicht dieser Gemeinschaft und auch aus wissenschaftlichen Bewertungen.
Das Praktizieren der Geschlechtertrennung nicht nur beim Beten, eine deutlich erkennbar werdende Unterordnung der Frau im Verhältnis zum Mann, die Verabredung von Heiraten und die fehlende Toleranz für offen bekannte Homosexualität in der Gemeinschaft zählen hierzu. Auch die Forderung nach einer totalen Unterordnung von Kindern bis ins jugendliche Erwachsenenalter, verbunden mit der Drohung, andernfalls mit dem Verstoß aus der Gemeinschaft und der Familie rechnen zu müssen, das Bekräftigen der Folgsamkeit gegenüber dem „Kalifen“ in allen Weisungen durch Schwüre, die an totalitäre Zeiten erinnern − all dies sind belegte Praktiken, die weder mit unseren Traditionen, unserer Leitkultur noch unserer Rechtsordnung inklusive dem Grundgesetz vereinbar sind. Nach den Grundsätzen unserer Gesellschaft ist es auch nicht zu akzeptieren, wenn eine Religionsgemeinschaft Menschen, die nicht nach diesen religiösen Regeln leben, als „haram“ abwertet.
Wir sprechen Ihnen selbstverständlich nicht das Recht ab, Ihr Amt für politische Parteinahmen zu gebrauchen oder den Erfurter Moscheebau zu befürworten. Und gewiss steht es Ihnen frei, all die Widersprüche zwischen Anspruch und Praxis der Ahmadiyya-Gemeinde, aber auch anderer islamischer Gemeinden zu ignorieren oder anders zu bewerten, als wir das tun.
Wir werden in jedem Fall unsererseits das Recht wahrnehmen, die Menschen in Thüringen auf diese Widersprüche hinzuweisen. Denn nach unserer Überzeugung stehen die dem Geist der Aufklärung entsprungenen Traditionen und Lebensweisen in unserem Land anderenfalls auf dem Spiel.
Als Patrioten werden wir daher nicht schweigen, auch wenn wir hierfür unzutreffender Weise als Fremden- oder Verfassungsfeinde diffamiert werden. Wir werden uns politisch gegen Moscheebauten positionieren, soweit sie in erster Linie als herausfordernde und in Stein gehauene kulturelle Abgrenzung von unserer Leitkultur und unseren Traditionen zu verstehen sind. Dies ist nach unserer Überzeugung bei den Planungen der Ahmadiyya-Gemeinde in Erfurt-Marbach der Fall. Deswegen stellen wir uns an die Seite derjenigen Bürger, die diesen geplanten Moscheebau ablehnen.
Von Ihnen würden wir uns wünschen, dass Sie dieselbe Toleranz gegenüber unserer Sichtweise aufbringen, wie wir es in Bezug auf Ihre Auffassungen handhaben. Ansonsten tragen Sie zu eben der Spaltung unserer Gesellschaft bei, die Sie an anderer Stelle zu Recht beklagen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen und Gespräche gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Höcke
Fraktionsvorsitzender
Stefan Möller
Parlamentarischer Geschäftsführer
Corinna Herold
Religionspolitische Sprecherin
Quelle: AfD-Fraktion